Bekanntmachungen

Aktuell und informativ für Bürger und Besucher

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Bekanntmachungen aus dem Landratsamt.

Meldung vom 31. Januar 2025

Öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 273 Rastatt der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Auf Grund des § 26 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 24. Januar 2025 für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 273 „Rastatt“ zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.
Meldung vom 28. Januar 2025

Öffentliche Bekanntmachung: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rastatt zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) vom 28. Januar 2025, Az. 780.730

Das Landratsamt Rastatt erlässt als zuständige untere Landwirtschaftsbehörde nach § 29 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 und § 29 Abs. 8 Satz 1 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) vom 14. März 1972, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Oktober 2024 (GBl. Nr. 85) geändert worden ist, auf Grundlage von § 6 Absatz 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, folgende
Meldung vom 15. Januar 2025

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 273 Rastatt über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

Der Bundespräsident hat nach Auflösung des Bundestages mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 436) eine Verkürzung von Fristen nach § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes vorgenommen.
Meldung vom 03. Dezember 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 273 Rastatt über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Baden-Württemberg

Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 28. September 2025 als Wahltag bestimmt. Sofern zuvor der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt (Artikel 68 und Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz).
Meldung vom 28. März 2024

Amtliche Bekanntmachung: Beschluss zur Umsetzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der Fassung vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 2920), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2), wurden die Festgebühren für das Straßenverkehrsamt in den Bereichen Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrberechtigung, Zulassungswesen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde zuletzt am 17. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert.
Meldung vom 24. Februar 2022

Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rastatt über das zeitweise Sperren von Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern, auf den Flurstücken 1723 und 1724 zum Schutz von Bodenbrütern

Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Rastatt erlässt auf Grundlage des § 59 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 44 Abs. 5 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG) sowie § 45 Abs. 3 NatSchG zum Schutz von Bodenbrütern in der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern (Flurstücke 1723 und 1724) folgende Allgemeinverfügung