Bekanntmachungen Aktuell und informativ für Bürger und Besucher Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Bekanntmachungen aus dem Landratsamt.
Meldung vom 31. Januar 2025 Öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 273 Rastatt der zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 Auf Grund des § 26 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) in Verbindung mit § 38 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1376) geändert worden ist, diese wiederum zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283), gebe ich die vom Kreiswahlausschuss in der Sitzung am 24. Januar 2025 für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages im Wahlkreis 273 „Rastatt“ zugelassenen Kreiswahlvorschläge bekannt.
Meldung vom 28. Januar 2025 Öffentliche Bekanntmachung: Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rastatt zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) vom 28. Januar 2025, Az. 780.730 Das Landratsamt Rastatt erlässt als zuständige untere Landwirtschaftsbehörde nach § 29 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 und § 29 Abs. 8 Satz 1 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) vom 14. März 1972, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Oktober 2024 (GBl. Nr. 85) geändert worden ist, auf Grundlage von § 6 Absatz 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, folgende
Meldung vom 15. Januar 2025 Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 273 Rastatt über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 Der Bundespräsident hat nach Auflösung des Bundestages mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit der Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 436) eine Verkürzung von Fristen nach § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes vorgenommen.
Meldung vom 07. Januar 2025 Öffentliche Bekanntmachung: Anerkennung zur Durchführung von Schulungen in "Erster Hilfe" nach § 68 der Fahrerlaubnisverordnung – FeV Der Landkreis Rastatt erkennt folgende Stelle für die Durchführung von Schulungen in „Erster Hilfe“ nach § 68 der Fahrerlaubnisverordnung – FeV
Meldung vom 13. Dezember 2024 Amtliche Bekanntmachung: Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rastatt Aufgrund von
Meldung vom 03. Dezember 2024 Öffentliche Bekanntmachung: Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 273 Rastatt über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Baden-Württemberg Der Bundespräsident hat durch Anordnung vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271) den 28. September 2025 als Wahltag bestimmt. Sofern zuvor der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst wird, findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt (Artikel 68 und Artikel 39 Abs. 1 Grundgesetz).
Meldung vom 17. Juni 2024 Öffentliche Bekanntmachung: Umsetzung von Erstpflege- und Dauerpflegemaßnahmen im FFH-Gebiet „Unteres Murgtal und Seitentäler“, Landschaftsschutzgebiet „Mittleres Murgtal“ Zur ökologischen Aufwertung in den hier genannten Gewannen werden ab Juli 2024 in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde folgende Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt:
Meldung vom 07. Juni 2024 Öffentliche Bekanntmachung: Rechtsverordnung Landratsamt Rastatt zur Änderung der Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) vom 25.03.2024 Auf Grund von § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14.12.2004 (GBl. S. 895), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 185) wird verordnet:
Meldung vom 07. Juni 2024 Öffentliche Bekanntmachung: Satzung des Landkreises Rastatt über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeiten Aufgrund von § 3 Abs. 3 der Landkreisordnung Baden-Württemberg hat der Kreistag des Landkreises Rastatt am 14. Mai 2024 folgende Satzung beschlossen.
Meldung vom 27. Mai 2024 Amtliche Bekanntmachung: Satzung des Landkreises Rastatt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund von § 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO), der §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 19 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) hat der Kreistag des Landkreises Rastatt am 14. Mai 2024 folgende Satzung beschlossen:
Meldung vom 28. März 2024 Amtliche Bekanntmachung: Verordnung des Landratsamtes Rastatt über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) Aufgrund von § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes vom 14. Dezember 2004 in der zum Erlasszeitpunkt gültigen Fassung wird verordnet:
Meldung vom 28. März 2024 Amtliche Bekanntmachung: Beschluss zur Umsetzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der Fassung vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 2920), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2), wurden die Festgebühren für das Straßenverkehrsamt in den Bereichen Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrberechtigung, Zulassungswesen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde zuletzt am 17. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert.
Meldung vom 23. Februar 2023 Amtliche Bekanntmachung: Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises Rastatt Den gesamten Satzungstext finden Sie im Anhang:
Meldung vom 02. Januar 2023 Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rastatt über Maßnahmen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers (Diabrotica virgifera virgifera Le Conte) in bestimmten Gemarkungen des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden ...
Meldung vom 24. Februar 2022 Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rastatt über das zeitweise Sperren von Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern, auf den Flurstücken 1723 und 1724 zum Schutz von Bodenbrütern Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Rastatt erlässt auf Grundlage des § 59 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 44 Abs. 5 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG) sowie § 45 Abs. 3 NatSchG zum Schutz von Bodenbrütern in der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern (Flurstücke 1723 und 1724) folgende Allgemeinverfügung