Jugendarbeit und Jugendschutz
Ziele der Arbeit
- Die Grundlage unserer Arbeit findet sich in § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) und § 14 SGB VIII (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz).
- Mit unseren Angeboten unterstützen wir die haupt- und ehrenamtliche Jugendarbeit im Landkreis Rastatt. Wichtig bei unserer Arbeit ist die Qualifizierung von eingesetzten Personen und die Vernetzung verschiedener Akteure.
Angebote
Näheres zu unseren Angeboten
Fachberatung
Wir bieten allen Interessierten eine fachliche Beratung rund um die Themen Jugendarbeit und Jugendschutz. Wir sind Ansprechpartner insbesondere für Kommunen, Hauptamtliche in der Jugendarbeit und ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Verbänden. Gerne unterstützen wir z. B. bei Jugendprojekten wie Jugendbeteiligungsveranstaltungen. Die Begleitung und Qualifizierung der hauptamtlich Tätigen in der Jugendarbeit erfolgt durch einen regelmäßigen Arbeitskreis und Fortbildungsangebote.
Seminare
Wir bieten jährlich wechselnde Seminare insbesondere für ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit an. Die Seminare können zum Erwerb oder zur Verlängerung der Jugendleitercard „Juleica“ und zur Verlängerung des Zertifikats „Jugendfreundlicher Verein“ dienen. Hier finden Sie unser aktuelles Seminarangebot.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Wir beraten zu verschiedenen Bereichen des Kinder- und Jugendschutzes und sind präventiv tätig, z. B. durch Beteiligung am Projekt „HaLT“ und Auskünfte zum Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ansprechstelle gegen Rechtsextremismus
Wir bieten Beratung, Weitervermittlung an entsprechende Stellen und Fachinformationen insbesondere für Betroffene, Jugendliche, Eltern, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendarbeit bei rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Vorfällen. Bei uns eingehende Anfragen behandeln wir vertraulich. Weitere Infos: Ansprechstelle gegen Rechtsextremismus
Ferienfreizeiten
Falls Sie in den Sommerferien eine spannende Freizeit für Ihr Kind suchen, dann schauen Sie sich gerne unser Angebot an. Wir organisieren jährlich zwei Ferienfreizeiten im Jugendhüttendorf Vulkaneifel. Hier finden Sie das Angebot.
Finanzielle Förderung
Unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen wir Kinder- und Jugendfreizeiten von Vereinen, Verbänden, Kirchen etc. im Landkreis Rastatt. Alle Bedingungen finden Sie in unseren Richtlinien am Ende dieser Seite.
Verschiedene Formulare und Informationen
- Richtlinien - Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln für Kinder- und Jugendfreizeiten auf der Grundlage von §§ 11, 74 SGB VIII (PDF, 160 KB)
- Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kinder- und Jugendfreizeiten auf der Grundlage von §§ 11, 74 SGB VIII (PDF, 178 KB)
- Bestätigung der durchgeführten Freizeit/Jugenderholungsmaßnahme (PDF, 64 KB)