Jugendarbeit und Jugendschutz
Ziele der Arbeit
- Die Grundlage unserer Arbeit findet sich in § 11 SGB VIII (Jugendarbeit) und § 14 SGB VIII (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz). Im Mittelpunkt stehen die Interessen und Bedürfnisse aller jungen Menschen bis 27 Jahren im Landkreis Rastatt. Die Angebote der Jugendarbeit sollen insbesondere an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und von ihnen mitgestaltet werden. Des Weiteren arbeiten wir an der Vernetzung und Koordination der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit mit.
- Weitere Informationen und Formulare finden Sie am Ende dieser Seite.
Angebote
Näheres zu unseren Angeboten
Fachberatung von Gemeinden und Jugendvereinen/-verbänden
Wir bieten eine fachliche Beratung der Kommunen an. Dabei sind wir sowohl für die kommunale Politik und die einzelne Gemeindeverwaltung als auch für die Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit Ansprechpartner (z. B. Konzeptberatung und Unterstützung bei der Einrichtung von Jugendräumen oder regionalen Jugendprojekten). Die Beratung von Vereinen/Verbänden ist ebenfalls ein wichtiger Aufgabenbereich.
Unterstützung und Beratung von Hauptamtlichen/Ehrenamtlichen
Die Begleitung und Qualifizierung der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit erfolgt
z. B. durch regelmäßige Facharbeitskreise, Fortbildungsangebote oder Seminare. Unsere Seminare sind auch für ehrenamtlich Tätige offen.
Seminare
Bei uns können Sie die Schulungen für Gruppenleiter/innen und Küchenleiter/innen, Seminare sowie Workshops für die Arbeit mit und für Jugendliche besuchen - natürlich können diese auch zum Erwerb oder zur Weiterführung der Juleica, Jugendleitercard, beitragen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Wir halten Beratung in verschiedenen Bereichen des (erzieherischen) Kinder- und Jugendschutzes vor und sind hier präventiv tätig, z. B. durch Beteiligung am Projekt „HaLT“ (Hart am Limit), durch Suchtpräventionsprojekte, Schulungen von Jugendlichen im Bereich „Testkäufe“, Fachtage, Infoveranstaltungen und Auskünfte zum Jugendschutzgesetz.
Ansprechstelle gegen Rechtsextremismus
Wir bieten Beratung, Weitervermittlung an entsprechende Stellen und Fachinformationen insbesondere für Betroffene, Jugendliche, Eltern, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendarbeit bei rechtsextremistischen, rassistischen und antisemitischen Vorfällen. Bei uns eingehende Anfragen behandeln wir vertraulich. Weitere Infos: Ansprechstelle gegen Rechtsextremismus
Ferienfreizeiten und internationale Jugendbegegnung
Falls Sie in den Sommerferien eine spannende Freizeit für Ihr Kind suchen, dann schauen Sie sich gerne unser Angebot an. Wir organisieren jährlich zwei Zeltfreizeiten und einen Jugendaustausch mit Finnland.
Hinweis:
Der Jugendaustausch wird aktuell neu konzipiert und pausiert.
Finanzielle Förderung
Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeiten von Vereinen, Verbänden, Kirchen etc. im Landkreis Rastatt.
…und vieles mehr…
Haben Sie noch Fragen oder möchten sich informieren? Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie eine E-Mail.
Informationen zu unseren Förderrichtlinien finden Sie in den folgenden Formularen.
Verschiedene Formulare und Informationen
- Richtlinien - Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln für Kinder- und Jugendfreizeiten auf der Grundlage von §§ 11, 74 SGB VIII (PDF, 160 KB)
- Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kinder- und Jugendfreizeiten auf der Grundlage von §§ 11, 74 SGB VIII (PDF, 178 KB)
- Bestätigung der durchgeführten Freizeit/Jugenderholungsmaßnahme (PDF, 163 KB)