Bekanntmachungen

Aktuell und informativ für Bürger und Besucher

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Bekanntmachungen aus dem Landratsamt.

Meldung vom 30. August 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Nach § 31 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG BW) in der Fassung vom 1. August 1983 (GBl. S. 397), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl S. 1233), in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, ber. 1975 S. 460, 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) und Artikel 1 des Staatsvertrags zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände vom 17. und 25. November 1975 (GBl 1976 S. 237-240), wird Folgendes vereinbart:
Meldung vom 23. August 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Mitteilung nach § 5 UVPG - Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim - Erweiterung der Verbandskläranlage Durmersheim auf Gemarkung Au am Rhein

Der Gemeindeverwaltungsverband Durmersheim plant, die Auslegungsgröße der biologischen Stufe der Verbandskläranlage Durmersheim in Au am Rhein, Flst. Nr. 5421/1 Gemarkung Au am Rhein, zu erweitern. Zum Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustands des Windschläggrabens soll die Kläranlage zudem um eine Verfahrensstufe zur gezielten Elimination von Spurenstoffen erweitert werden. Das Änderungsvorhaben bedarf einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.V.m. § 9 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 4 UVPG. 
Meldung vom 09. Juli 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Mitteilung nach § 5 UVPG - Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH

Die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH beantragt aufgrund der Einstellung der Rohstoffgewinnung im Jahr 2016 die Änderung der Rekultivierungsmaßnahmen, die mit Planfeststellungsbeschluss vom 16. September 2004 und Änderungsentscheidung vom 24. Oktober 2016 genehmigt/geändert wurden. Die Einstellung des Abbaus hat zur Folge, dass der Baggersee nicht bis zur südlichen Genehmigungsgrenze durch Rohstoffgewinnung hergestellt wird und die dort genehmigte Rekultivierungsplanung von 2004 bzw. 2016 nicht umgesetzt werden kann.
Meldung vom 12. April 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Hochwassergefahrenkarten an öffentlichen Gewässern im Landkreis Rastatt - Fortschreibung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete gemäß § 65 WG im Einzugsgebiet der Bühlot und deren Seitengewässer im Bereich der Gemeinde Bühlertal

Nach § 65 Abs. 1 und 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) werden Überschwemmungsgebiete in Karten eingetragen, die über das Internet auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ( www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de ) eingesehen werden können.
Meldung vom 28. März 2024

Amtliche Bekanntmachung: Beschluss zur Umsetzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der Fassung vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 2920), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2), wurden die Festgebühren für das Straßenverkehrsamt in den Bereichen Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrberechtigung, Zulassungswesen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde zuletzt am 17. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert.
Meldung vom 24. Februar 2022

Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rastatt über das zeitweise Sperren von Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern, auf den Flurstücken 1723 und 1724 zum Schutz von Bodenbrütern

Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Rastatt erlässt auf Grundlage des § 59 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 44 Abs. 5 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG) sowie § 45 Abs. 3 NatSchG zum Schutz von Bodenbrütern in der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern (Flurstücke 1723 und 1724) folgende Allgemeinverfügung
Meldung vom 22. Dezember 2020

Amtliche Bekanntmachung: Verordnung des Landratsamtes Rastatt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von staatlichen Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und anderen Personen -Gebührenverordnung Flüchtlinge und Spätaussiedler-

Aufgrund des Landesgebührengesetzes (LGebG) vom 14. Dezember 2004 (GBI. S. 895) und i. V. m. § 9 Abs. 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 493) und § 10 Abs. 7 des Eingliederungsgesetzes (EglG) vom 22. August 2000 (GBI. S. 629) wird verordnet: