Landschaftspflege - Landnutzung

Landschaftliche Vielfalt ist das Markenzeichen baden-württembergischer Kulturlandschaften. Doch Landschaft ist nichts Statisches, sie unterliegt einem stetigen Wandel. Unsere Kulturlandschaft ist das Ergebnis jahrhundertelanger, vor allem land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung und Pflege.
Die Erhaltung der Kulturlandschaft durch Landnutzung und Landschaftspflege hat im Landkreis Rastatt einen hohen Stellenwert.

Landschaftspflege

Schwerpunkte des Landkreises (Natura 2000)

Häufig gestellte Fragen (PDF, 138 KB)

Aufgaben und Ziele

Die Landschaftspflege hat die Aufgabe, die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln und damit bedeutende, auch zum Teil großräumige Landschaftstypen (z.B. Mähwiesen, Riedflächen, Streuobstwiesen) zu erhalten.

Ziel der Landschaftspflege in Baden-Württemberg ist die Erhaltung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Darüber hinaus zielt sie auf den Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten ab. Dabei steht die Sicherung und Entwicklung einer nachhaltigen Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen im Vordergrund.

Fördermöglichkeiten

1) Förderung über Landschaftspflegerichtlinie
1a) Vertragsnaturschutz 1b) Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft
2) Förderung über Kreismittel
3) Förderung über MEKA III
4) Förderung über Ausgleichszulage
5) Sonstige Förderprogramme

Landschaftspflegekonzeption des Landkreises

Die große Bedeutung des Landschaftspflege und Landnutzung hat das Landratsamt Rastatt veranlasst, eine Konzeption zum Thema „Entwicklungsperspektiven der Landschaftspflege – Konzeption im Landkreis Rastatt“ zu erstellen. Die Konzeption zeigt Möglichkeiten für die künftige inhaltliche und organisatorische Ausrichtung dieser Aufgabe auf und schlägt Förderschwerpunkte und Themenfelder vor.


Der Kreistag des Landkreises Rastatt hat bei seiner öffentlichen Sitzung am 26. Juli 2011 diese Konzeption als allgemeinen Handlungsrahmen für die Themen Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus beschlossen.

"Entwicklungsperspektiven der Landschaftspflege - Konzeption im Landkreis Rastatt", Landratsamt Rastatt, Februar 2011

Antragsformulare

Bei jedem Antrag ist das Mantelformular auszufüllen:

LPR Antrag - Mantelformular, LPR Anhang 5

Zusätzlich ist je nach geplanter Maßnahme eines der folgenden Formulare auszufüllen:

Antrag LPR-Teil A Vertragsnaturschutz, LPR Anhang 5.1
Antrag LPR-Teil B1 Biotopgestaltung und Artenschutz, LPR Anhang 5.2
Antrag LPR-Teil B2 Biotop- und Landschaftspflege außerhalb des Vertragsnaturschutzes, LPR Anhang 5.3
Antrag LPR-Teil C1 Naturschutzwichtiger Grunderwerb durch Dritte; LPR Anhang 5.4 Antrag LPR-Teil D und E Investition oder Dienstleistung im überwiegend öffentlichen Interesse, LPR Anhang 5.5
Auszahlungsantrag und Teil-/Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach der Landschaftspflegerichtlinie, LPR Anhang 7

Richtlinien und Gesetzesgrundlagen

Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Landwirtschafts- und Landschaftskulturgesetz (LLG)

Inhalt

Kontakt

Sophia Frietsch

Leiterin des Amtes für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum C3.13
Amt für Baurecht, Naturschutz und Bußgeldverfahren
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 5052
Fax 07222 381 5199