Einbürgerung, Standesamtsaufsicht und Meldeaufsicht
Parkplatz
Kostenfreie Parkplätze sind am Landratsamt (2 Stunden mit Parkscheibe) vorhanden.
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Kontakt
Zuständigkeit
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Personenstandswesen
Sonstiges
„Wichtiger Hinweis zur geplanten Änderung des Einbürgerungsrechts (Stand 28.11.2022)“
Die derzeit in den Medien veröffentlichten Berichte, wonach das Einbürgerungsrecht, insbesondere zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, vereinfacht werden soll, bedeuten nicht, dass die neuen Regelungen bereits gelten. Es wird lediglich über die möglichen Absichten der Bundesregierung berichtet. Änderungen des Einbürgerungsrecht müssen durch ein Gesetz beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist erst am Anfang.
Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab, die darauf zielen, eingebürgert zu werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Verfolgen Sie bitte weiter die Medien zu diesem Thema und melden Sie sich, sobald das Gesetz vom Bundestag verabschiedet wurde.
Derzeit gelten weiter die bisherigen Regelungen, nach denen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nur behalten können, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates haben oder Ihr Heimatstaat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ausspricht. Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können die alte Staatsangehörigkeit meist behalten.
Übergeordnete Dienststellen
Amt für Migration und IntegrationLeistungen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung beantragen für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen