Zur Verwaltungsgeschichte des Landkreises

Entstehung des Landkreises

Das Gebiet des heutigen Landkreises ist zum überwiegenden Teil aus dem Territorium der alten Markgrafschaft Baden-Baden und aus der ehemaligen Grafschaft Eberstein entstanden. Als Baden im Jahr 1803 von der Markgrafschaft zum Kurfürstentum und 1806 zum Großherzogtum aufstieg, erforderte der damit verbundene erhebliche Gebietszuwachs organisatorische Maßnahmen.

Die vorherrschende Verwaltungseinheit in den altbadischen Landen am Ende des Alten Reiches war das verhältnismäßig große Oberamt. Die Übertragung dieses Systems der altbadischen Verwaltung auf die neu erworbenen Gebiete wurde 1803 die Aufgabe des Geheimen Rates Brauer. Der Kurstaat Baden gliederte sich nun in drei Provinzen: im Norden die "Badische Pfalzgrafschaft", in der Mitte die "Badische Markgrafschaft" und im Süden das "Obere Fürstentum am Bodensee".

Der Murgkreis wird eingeteilt in Stadtamt und Landamt

Der weitere immense Länderzuwachs nach dem Preßburger Frieden 1805 und der Rheinbundakte 1806 machte jedoch bald eine grundlegendere Reorganisation erforderlich. Bereits 1809 übertrug man diese Aufgabe dem Minister Baron von Reizenstein. Anders als sein Vorgänger Brauer, der Rücksicht auf lokale Besonderheiten nahm, löste er, nach dem Beispiel des französischen Verwaltungszentralismus, das Provinzialsystem durch die Kreiseinteilung ab.

Das Gebiet des ehemaligen Oberamtes Rastatt gehörte nun zum Murgkreis, der seinen Sitz in Rastatt nahm. Mit der Auflösung des Murgkreises am 3. März 1819 und der Entstehung des Murg-Pfinzkreises entfiel die kurzfristige Aufteilung des Oberamtes Rastatt in das erste Landamt, das sogenannte Stadtamt, und das zweite Landamt.

Die Amtsbezirke und Landkreise entstehen

Im Jahr 1832 kam es erneut zu einer Verminderung der Anzahl der Kreise. Das Bezirksamt Rastatt wurde nun dem Mittelrheinkreis unterstellt. Durch das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 3. Oktober 1863 wurden die vier Kreisregierungen von 1832 erneut aufgehoben und die Bezirksämter der direkten Kontrolle des Innenministeriums unterstellt. Daneben entstanden elf neue Kreise mit Selbstverwaltungsaufgaben. Zum Kreis gehörten nun die Amtsbezirke Achern, Baden, Bühl, Gernsbach und Rastatt.

Bereits in den letzten Jahren der Weimarer Republik erwog eine Sparkommission der Karlsruher Regierung erneut eine grundsätzliche Umgestaltung der Bezirksverfassung. 1935 wurde die Kreisversammlung aufgehoben und ihre Zuständigkeit auf den Kreistag übertragen, der als Beschlussorgan 1936 außer Tätigkeit gesetzt wurde. Die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 machte die vergrößerten staatlichen Verwaltungsbezirke nun auch zu Selbstverwaltungskörperschaften.

Aus dem Großkreis Baden gingen die Landkreise Bühl und Rastatt hervor. Zusätzlich entstand der Stadtkreis Baden-Baden. Der deutsche Südwesten erhielt mit der Landkreisordnung vom 10. Oktober 1955 zum ersten Mal in seiner Geschichte eine einheitliche Kreisverfassung. Im Jahr 1969 legte die baden-württembergische Landesregierung erneut ein Denkmodell zur Kreisreform vor, um die Zahl der Landkreise zu verringern. Alternativmodelle und –vorschläge führten im Juni 1971 zur Entscheidung über eine Verwaltungsreform, in deren Verlauf aus den 63 bisherigen 35 neue Landkreise gebildet wurden. Der neue Landkreis entstand aus dem alten Landkreis Rastatt (ohne die Gemeinden Waldprechtsweier, Ebersteinburg, Haueneberstein sowie Sandweier), den Gemeinden des aufgelösten Landkreises Bühl (mit Ausnahme von Neuweier, Steinbach und Varnhalt), der Stadt Lichtenau mit den Ortsteilen Grauelsbaum, Muckenschopf und Scherzheim aus dem ehemaligen Landkreis Kehl und schließlich aus der vormals württembergischen Gemeinde Loffenau.

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