Brandmeldeanlagen: Technische Aufschaltbedingungen

  • Die Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (BMA) regeln Planung, Errichtung und Betrieb von BMA mit Anschluss an eine Empfangseinrichtung in der Integrierten Leitstelle (ILS) Mittelbaden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises Baden-Baden.
  • Diese Aufschaltbedingungen sind Grundlage für das Aufschalten und den Betrieb von BMA an das Einsatzleitsystem der ILS Mittelbaden.

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