Erteilung einer Reisegewerbekarte

Zuständigkeit

Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis außer die großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Lichtbild
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen - zu beantragen beim Finanzamt

Zusätzliche Unterlagen beim Umgang mit Lebensmittel/Speiseeis:

  • Belehrungsnachweis des Gesundheitsamtes
    (Anmeldungen möglich unter 07222 381-2500)
  • Erklärung Sondernutzung

Formulare

130000RA - Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Erklärung Sondernutzung
Übersicht Formulare

Kosten

  • befristet für ein Jahr: 190,00 Euro
  • unbefristet: 320,00 Euro

Rechtsgrundlage

  • § 55 Gewerbeordnung

Inhalt

Kontakt

Christiane Layh

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gewerbe)

 

Telefon 07222 381 5203
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06
Kerstin Burkart

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gaststätten/Prostituiertenschutz)

Telefon 07222 381 5204
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06