Erteilung einer Reisegewerbekarte
Zuständigkeit
Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis außer die großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- Lichtbild
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
- Bescheinigung in Steuersachen - zu beantragen beim Finanzamt
Zusätzliche Unterlagen beim Umgang mit Lebensmittel/Speiseeis:
- Belehrungsnachweis des Gesundheitsamtes
(Anmeldungen möglich unter 07222 381-2500) - Erklärung Sondernutzung
Formulare
130000RA - Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
Erklärung Sondernutzung
Übersicht Formulare
Kosten
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Rastatt (PDF, 9,1 MB) (siehe unter Amt 5.2, Produkt-Nr.: 12.20.07-003 + 12.20.07-004)
Rechtsgrundlage
- § 55 Gewerbeordnung