Antrag auf Marktfestsetzung
Zuständigkeit
Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis außer die großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.
Erforderliche Unterlagen
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
- Nachweis über die Art der angebotenen Waren
- Verzeichnis aller Anbieter und Aussteller
- Ausstellungsplan/Lageplan
Formulare
130260 - Antrag auf Marktfestsetzung
130244 - Merkblatt zur Stellung von Anträgen auf Festsetzung von Veranstaltungen
130246 - Merkblatt über hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Übersicht Formulare
Kosten
Die Grundgebühr beläuft sich
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Rastatt (PDF, 9,1 MB) (siehe unter Amt 5.2, Produkt-Nr.: 12.20.07-009 + 12.20.07-011)
Hinzu kommt eine weitere Gebühr in Höhe von 100,00 Euro, wenn eine Ausnahme nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt wird.
Rechtsgrundlage
§ 69 Gewerbeordnung