Antrag auf Marktfestsetzung

Zuständigkeit

Das Landratsamt ist zuständig für alle Gemeinden im Landkreis außer die großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt.

Erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) – zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes
  • Nachweis über die Art der angebotenen Waren
  • Verzeichnis aller Anbieter und Aussteller
  • Ausstellungsplan/Lageplan

Formulare

130260 - Antrag auf Marktfestsetzung
130244 - Merkblatt zur Stellung von Anträgen auf Festsetzung von Veranstaltungen
130246 - Merkblatt über hygienische Mindestanforderungen für Lebensmittelverkaufsstände auf Märkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Übersicht Formulare

Kosten

Die Grundgebühr beläuft sich

  • pro Jahr: 190,00 Euro
  • befristet auf 5 Jahre: 450,00 Euro

Hinzu kommt eine weitere Gebühr in Höhe von 100,00 Euro, wenn eine Ausnahme nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt wird.

Rechtsgrundlage

§ 69 Gewerbeordnung

Inhalt

Kontakt

Christiane Layh

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gewerbe)

 

Telefon 07222 381 5203
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06
Kerstin Burkart

Sachbearbeitung Öffentliche Ordnung (Gaststätten/Prostituiertenschutz)

Telefon 07222 381 5204
Fax 07222 381 5299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B4.06