Wissenswertes zu Corona
Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Baden-Württemberg hebt zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen auf. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause. Mehr lesen
Aktuelle Corona-Verordnung in Baden-Württemberg
Die aktuellen Zahlen für den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden können Sie über den wöchentlichen Lagebericht des Landesgesundheitsamts auf der Website des Landesgesundheitsamts (LGA) abrufen. Der Lagebericht wird mit Pressemeldung vom 19.12.2022 nur noch einmal wöchentlich am Donnerstag veröffentlicht, die werktägliche Berichterstattung fiel zum 23.12.2022 weg.
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Fragen und Antworten zu den Nachweisen für geimpfte und genesene Personen und zum digitalen Impfnachweis
Informationen zu Entschädigungen wegen Absonderung und Kinderbetreuung
Was ist die Corona-Warn-App?
Im Kampf gegen das Coronavirus steht die offizielle Warn-App der Bundesregierung seit dem 16. Juni 2020 zum Download bereit. Die kostenlos im App-Store und bei Google Play zur Verfügung stehende App soll mithelfen, die Infektionsketten nach zu verfolgen und somit das Virus einzudämmen. Die Nutzung ist freiwilllig.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Download finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Personen, die über die Corona-Warn-App die Information erhalten, dass sie Kontakt zu einem Infizierten hatten können sich an eine Arztpraxis oder an das Gesundheitsamt wenden. Dann wird gegebenenfalls ein PCR-Test auf SARS-CoV-2 veranlasst.
Fragen zu Corona?
Hotline des Gesundheitsamtes im Landratsamt
Informationen, Rat und Hilfe bekommen Sie über die Hotline im Gesundheitsamt von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr unter 07222 381-2300 oder per E-Mail unter amt23@landkreis-rastatt.de oder über das Kontaktformular.