Einheitlicher Ansprechpartner
Beschreibung
Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) Einheitlicher Ansprechpartner
Seit dem 28. Dezember 2009 gibt es beim Landratsamt Rastatt einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungsunternehmen für alle von der EU-DLR erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen sowie alle Verfahren und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt unser Einheitlicher Ansprechpartner bei allen Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eine unterstützende Funktion als sogenannter Verfahrenslotse im Landkreis Rastatt wahr.
Elektronische Verfahrensabwicklung
Sie können Ihr Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg "service-bw" zur Verfügung. Alle von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verwaltungsverfahren sind über dieses Portal abrufbar. Wenn Sie sich im Dienstleistungsportal service-bw registrieren, haben Sie unter der Rubrik "mein service-bw" die Möglichkeit, mit der zuständigen Behörde und/oder dem Einheitlichen Ansprechpartner direkt und verschlüsselt zu kommunizieren.
Falls Sie das Service-Portal nicht benutzen möchten, aber dennoch auf eine sichere Datenübermittlung wertlegen, können Sie auch über den Link mit dem Einheitlichen Ansprechpartner kommunizieren.
Einheitlicher Ansprechpartner
- sicher kommunizieren mit dem Einheitlichen Ansprechpartner
Selbstverständlich können Sie auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Kontakt treten und Ihr Anliegen abwickeln.
Für folgende Verfahren nach der EU-DLR ist das Landratsamt Rastatt zuständig:
- Reisegewerbekarte
- Gaststättenerlaubnis
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis
- Weiterführung der Gaststätte durch Erben
- Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
- Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
- Waffen oder Munition - Überlassen durch einen Waffenhändler
- Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für Spielhallen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe
- Schießstätten gewerblich betreiben
- Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
- Erlaubnis für die Abfallvermittlung
- Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen - naturschutzrechtliche Erlaubnis