Akteneinsicht Altakten
Akteneinsichten sind im Sekretariat des Baurechtsamtes zu beantragen:
E-Mail: amt51@landkreis-rastatt.de
Telefon: 07222 381-5052
Folgende Informationen sind anzugeben:
- Eigentümer, Anschrift, Flst.-Nr.
- Vorhabensbezeichnung
- Vollmacht des Eigentümers (falls Sie nicht Eigentümer sind)
Wir bitten Sie zum vereinbarten Termin pünktlich zu erscheinen. Eine Beratung während der Einsicht ist nicht vorgesehen.
Sollte dies erforderlich sein, ist dies anzugeben und ein separater Termin zu vereinbaren. Beratungen werden zusätzlich abgerechnet.
Wir bitten Sie ebenso zu beachten, während der Akteneinsicht Ihren zugewiesenen Platz nicht zu verlassen und die Akte(n) wieder im Sekretariat abzugeben.
Sollten Sie Kopien wünschen, ist die betreffende Seite mit den dafür vorgesehenen Büroklammern zu kennzeichnen.
Die Kopien werden im Nachgang zur Akteneinsicht (i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen) erstellt und Ihnen, gegen Gebühr, postalisch übermittelt.
Formulare
Diese und weitere Formulare und Dokumente stehen Ihnen im Bereich "Formulare und Downloads" zur Verfügung.
Kosten
- Die derzeit gültige Gebührenverordnung (samt Anlage) finden Sie unter nachfolgendem Link: Gebührenverordnung (PDF, 9,1 MB)
Die das Baurecht betreffenden öffentlichen Leistungen und die zugehörigen Gebühren finden Sie unter den Produktnummern von 52.10.01 bis 52.10.09 der Gebührenliste.