Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides (Bauvoranfrage)
Kurzbeschreibung/Aufgaben
Die Bauvoranfrage empfiehlt sich immer dann, wenn es um die Klärung von Zweifelsfragen bezüglich der Verwirklichung des Bauvorhabens geht. Dies gilt zum Beispiel für die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks (z. B. im sogenannten Außenbereich), bei fehlenden Abstandsflächen oder bei beabsichtigten Abweichungen von Bebauungsplänen.
Erforderliche Unterlagen
- Im digitalen Antragsverfahren sind die Antragsformulare nicht separat beizufügen. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Antragsformulare.
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit schriftlichem Teil
- konkrete Bezeichnung der zu klärenden Fragen
- sowie alle Bauvorlagen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind
Details
Wird die Bauvoranfrage positiv beschieden, kann während der Geltungsdauer von drei Jahren ein späterer Bauantrag nicht mehr aus Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Prüfung der Bauvoranfrage waren.
Formulare
Diese und weitere Formulare und Dokumente stehen Ihnen im Bereich "Formulare und Downloads" zur Verfügung.
Kosten
- Die derzeit gültige Gebührenverordnung (samt Anlage) finden Sie unter nachfolgendem Link: Gebührenverordnung (PDF, 9,1 MB)
Die das Baurecht betreffenden öffentlichen Leistungen und die zugehörigen Gebühren finden Sie unter den Produktnummern von 52.10.01 bis 52.10.09 der Gebührenliste.
Rechtsgrundlage
- § 57 Absatz 1 Landesbauordnung für Baden-Württemberg