Verfahrensfreie Vorhaben

Für manche Vorhaben ist weder eine Baugenehmigung noch das Kenntnisgabeverfahren notwendig. Allerdings müssen auch diese sog. verfahrensfreien Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Ein verfahrensfreies Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist unzulässig, wenn es den Festsetzungen des Plans widerspricht.

Ein verfahrensfreies Vorhaben ist auch unzulässig, wenn es die materiellen Vorschriften der LBO (zum Beispiel: die Abstandflächen, §§ 5,6 LBO) oder die einschlägigen Vorschriften des Städtebaurechts (zum Beispiel: Unzulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB), des Wasserrechts, des Natur- und Landschaftsschutzrechts, des Immissionsschutzrechts usw. missachtet.

Instandhaltungsarbeiten sind grundsätzlich verfahrensfrei.

Nutzungsänderungen und ein Abbruch können verfahrensfrei sein. Die Voraussetzungen sind im § 50 LBO geregelt.

Die Errichtung baulicher Anlagen ist verfahrensfrei, wenn sie im Anhang zu § 50 Abs. 1 LBO aufgeführt sind.

Doch auch verfahrensfreie Vorhaben haben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Daher kann es sein, dass ein Antrag auf Abweichung/Befreiung/Ausnahme erforderlich ist. 

Die Beurteilung, ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, kann somit nicht pauschal beantwortet werden, und ist für Laien u.U. schwer festzustellen. Daher raten wir Ihnen dringend im Vorfeld einen Fachmann, die zuständige Gemeinde oder die untere Baurechtsbehörde des Landratsamtes zu kontaktieren. Ergänzend können Sie häufig gestellte Fragen bei unseren FAQs nachlesen.

Formulare

Diese und weitere Formulare und Dokumente stehen Ihnen im Bereich "Formulare und Downloads" zur Verfügung.

Kosten

  • Die derzeit gültige Gebührenverordnung (samt Anlage) finden Sie unter nachfolgendem Link: Gebührenverordnung (PDF, 9,1 MB)
    Die das Baurecht betreffenden öffentlichen Leistungen und die zugehörigen Gebühren finden Sie unter den Produktnummern von 52.10.01 bis 52.10.09 der Gebührenliste.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnung (LBO)

Inhalt

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Baurecht
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
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Fax 07222 381 5199