Wohnraumförderung
Kurzbeschreibung/Aufgaben
An wen können Sie sich im Landkreis mit Ihren Fragen wenden?
Das Thema Wohnraumförderung ist sehr kompakt. Telefonisch können höchstens kleine Detailfragen abgeklärt werden. Für eine ausführliche Beratung wird sich Ihre Wohnraumförderstelle deshalb gerne Zeit für Sie nehmen. Vereinbaren Sie dazu vorab telefonisch einen Termin und bringen Sie die Unterlagen mit, die Ihnen schon gleich am Telefon bei der Terminvereinbarung genannt werden.
Wer wird gefördert?
- Familien (Paare oder Alleinerziehende) mit mindestens einem Kind
- Schwerbehinderte Personen mit speziellen Wohnbedürfnissen
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Land Baden-Württemberg bietet für den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohnraum verschiedene Fördermöglichkeiten an.
Gefördert werden können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend Fördermittel vorhanden sind, folgende Maßnahmen:
Basisförderung
- Bau oder Erwerb neuer Immobilien
- Erwerb von gebrauchten Immobilien
- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums
Zusatzförderung
- Energetische Sanierung
- Abbau von Barrieren
- Innovativer Wohnungsbau
Finanzierung Familienzuwachs - Optionsdarlehen neu
Wer noch keine Kinder hat, aber die Familiengründung plant, kann ein „Optionsdarlehen“ von bis zu 75.000€ in Anspruch nehmen, dessen Konditionen sich verbessern, wenn Kinder geboren werden.
Erforderliche Unterlagen
für das Beratungsgespräch:
- die letzten 12 Gehaltsmitteilungen/Lohnabrechnungen
- Unterlagen zum Objekt (Pläne, Wohnflächenberechnung)
- Kostenschätzung/Preis des Objekts (ggfls. eigene Aufstellung)
- Dokumente über Ihr Eigenkapital (Kontoauszug, Sparbuch)
- der letzte vorliegende Steuerbescheid
Formulare
Vordrucke sind bei den Bürgermeisterämtern und der Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Rastatt erhältlich. Zusätzlich als pdf-Datei auf der Homepage der L-Bank unter www.l-bank.de
Kosten
- gebührenfrei
Rechtsgrundlage
- Landeswohnraumförderungsgesetz WoFG (Landesrecht)
- Wohnflächenverordnung WoFlV (Bundesrecht)
- Landeswohnraumförderungsprogramm (Landesrecht)