Zentrale Bußgeldstelle
Aufgaben
Die zentrale Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Dies geschieht in erster Linie durch die Festsetzung von Geldbußen. Als weitere Maßnahmen zur Einwirkung auf den Betroffenen kommen auch Nebenfolgen wie die Einziehung von Gegenständen oder ein Fahrverbot in Betracht.
Die Zentrale Bußgeldstelle ist im wesentlichen sachlich zuständig für Ordnungswidrigkeiten aus folgenden Rechtsgebieten:
- Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsverordnung
- Unfälle
- Abfall- und Umweltrecht, Baurecht, Naturschutz, Wasserrecht
- Sozialvorschriften insb. Fahrpersonalrecht (einschl. Durchführung von Betriebsprüfungen)
- Lebensmittelrecht, Tierschutz, Waffenrecht, Sprengstoffrecht
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, Gewerberecht
- Gaststättenrecht, Preisangabeverordnung
- Güterkraftverkehrsgesetz, Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter
- Schulgesetz, Ruhestörung und Sonstige
Ein großer Teil der Bußgeldverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Es werden hierbei Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung geahndet. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsdelikte von 0,5 bis 1,09 Promille, Rotlicht- und Überholverstöße, Halt- und Parkverstöße, Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung (TÜV) und Sicherheitsprüfung (AU) sowie Verstöße im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen.
Die zentrale Bußgeldstelle führt die landkreiseigenen Geschwindigkeitsüberwachungen zusammen mit einem privaten Dienstleister durch.