DigitalPakt Schule – ein bundesweites Förderprogramm zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen

Mit einem Fördervolumen von insgesamt 5 Milliarden Euro unterstützen Bund und Länder die Kommunen bei der Ausstattung ihrer Schulen mit digitaler Technik. Von dieser Summe entfielen ca. 3,6 Millionen Euro auf den Landkreis Rastatt, der diese Mittel innerhalb von 5 Jahren (2019 bis 2024) in die Umsetzung von IT-Maßnahmen investieren soll. Diese Umsetzung beruht auf der eigens dafür geschlossenen Verwaltungsvereinbarung (https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/_documents/das-sollten-sie-jetzt-wissen), welche die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Fördermittel vorgibt. Gefördert werden können insbesondere Investitionen in den Ausbau und die Vernetzung digitaler Infrastrukturen, schulisches WLAN aber auch mobile Endgeräte und interaktive Tafeln. Entsprechend den Förderbedingungen müssen die kommunalen Schulträger eine Eigenbeteiligung von 20 % für die Umsetzung der Maßnahmen aufbringen.

Das Foto zeigt das Logo DigitalPakt Schule

Anträge für die Fördermittel können seit dem 1. Oktober 2019 durch die Schulträger bei der L-Bank gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Medienentwicklungsplan, den jede Schule auf Basis des IT-Entwicklungsplanes für sich erstellt und durch das Landesmedienzentrum geprüft und freigegeben wird. Im IT-Entwicklungsplan zeigt der Landkreis Rastatt anhand einer Gesamtstrategie für alle 15 kreiseigenen Schulen auf, welche Standards für IT-Infrastruktur und die Ausstattung mit Endgeräten erreicht werden sollen. Dem Zweck und den Förderbedingungen des DigitalPakts entsprechend wurde unter Berücksichtigung des IT-Entwicklungsplans eine Bewertungsmatrix erstellt, die eine sachgerechte Priorisierung der Maßnahmen ermöglich. Die Hauptkategorien gliedern sich in die IT-Maßnahmen Netzwerk, WLAN und Verkabelung und binden ca. 52 % der Fördermittel.

Nach Genehmigung der Förderanträge erteilt die L-Bank einen Zuwendungsbescheid für die jeweilige IT-Maßnahme, der für die Schulen gleichzeitig das Startsignal zur Umsetzung der Maßnahmen bedeutet. Nach Abschluss einer Maßnahme ist der Schulträger verpflichtet, einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis innerhalb von 3 Monaten vorzulegen. Erst nach erneuter Überprüfung kann die Zuwendung abgerufen werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der bisher umgesetzten und vollständig abgeschlossenen Maßnahmen des DigitalPakts in den Landkreisschulen. (PDF, 172 KB)

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