Aufnahmebehörde
Aufnahme und Unterbringung ausländischer Flüchtlinge
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Unterbringung und Eingliederung von Spätaussiedlern
Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden die Spätaussiedler, die nahezu ausschließlich aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion kommen, von der Bundesaufnahmestelle in Friedland über das Regierungspräsidium Karlsruhe direkt an die Stadt- und Landkreise verteilt und dort in sogenannten Staatlichen Übergangswohnheimen untergebracht sofern kein eigener Wohnraum vorhanden ist. Nach dem Eingliederungsgesetz ist die Nutzung dieser Übergangswohnheime auf ein Jahr befristet; diese Frist kann um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn ansonsten eine Obdachlosigkeit nicht vermieden werden kann.
Für die Unterbringung in den Wohnheimen zahlen die dort untergebrachten Spätaussiedler Gebühren, die sich nach der Rechtsverordnung des Landkreises Rastatt und dem Gebührenverzeichnis ergeben.