Heimaufsicht
- Die Heimaufsicht ist ein Team von MitarbeiterInnen aus dem medizinischen, pflegerischen und Verwaltungsbereich.
- Die Heimaufsicht dient dem Schutz und der Wahrung der Interessen und Bedürfnisse von älteren, pflegebedürftigen oder behinderten BewohnerInnen in (teil-) stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
- Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unterliegen nicht der Heimaufsicht!
Präventiv und vermittelnd berät die Heimaufsicht BewohnerInnen, Angehörige, Heimleitung, Heimträger und sonstige Interessierte. Die Heimaufsicht hilft weiter bei Fragen, wie zum Beispiel:
- Welche Heime gibt es im Landkreis?
- Welche Rechte habe ich als BewohnerIn?
- Wo kann ich Beschwerden äußern?
Wir überprüfen bei den jährlich stattfindenden unangemeldeten Heimbegehungen folgende Bereiche:
- Betreuungs- und Pflegequalität unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Pflegestandards
- Angebot an aktivierenden Maßnahmen, Beschäftigungsangebote und Einzeltherapien
- Einhaltung des sachgerechten Umgangs mit Arzneimitteln
- Ordnungsgemäße Dokumentation
- Bestand und Einsatz von Fachpersonal
- Rechtmäßigkeit freiheitseinschränkender Maßnahmen (z.B. bei Anbringen von Bettseitenteilen, Bauchgurt oder ähnlichen Fixierungen).
- Gespräch mit der Bewohnervertretung und Bewohnerschaft (Heimbeirat, Heimfürsprecher)
Bei Mängeln werden weitere Maßnahmen eingeleitet (Bußgelder, Auflagen, Anordnungen, bis zu möglichen Schließungen).
Wichtiger Hinweis: Angehörige: Die Einsichtnahme in das Begehungsprotokoll der letzten Heimbegehung ist bei der Einrichtung jederzeit möglich.