BAföG/AFBG
- Wer kennt sie nicht – die staatliche Förderung eines Studiums, kurz als "BAföG" bezeichnet? Aber viele sind sich nicht sicher, ob es auch für Schüler Ausbildungsförderung gibt oder was unter "Aufstiegs-BAföG" (früher: Meister-BAföG) zu verstehen ist. Wir geben Ihnen gerne Auskunft zur Ausbildungsförderung und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
- Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Bestimmte Schüler und Studenten, die ihre Ausbildung und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren bzw. nicht mit der ausreichenden Unterstützung von Eltern oder des Ehegatten rechnen können, haben die Möglichkeit der finanziellen Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
- Wenn Sie eine weiterführende allgemeinbildende Schule oder Berufsfachschule (ab Klasse 10), eine sonstige Berufsfachschule oder Fachoberschule, eine Abendschule, Berufsaufbauschule oder ein Kolleg, eine Höhere Fachschule, Akademie oder eine Hochschule besuchen, dann sollten Sie sich informieren, ob diese Ausbildung nicht grundsätzlich nach dem BAföG förderfähig ist. Ob eine Förderung tatsächlich möglich ist, sollte am besten an Ihrem konkreten Ausbildungsgang überprüft werden, da die gesetzlichen Regelungen hierfür sehr umfangreich und detailliert sind. Ausgeschlossen sind in jedem Fall betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System) und der Besuch der Berufsschulen; fragen Sie hierbei aber beim Arbeitsamt Rastatt bzw. ARGE für Beschäftigung Rastatt nach Förderungsmöglichkeiten.
- Ob Sie Leistungen nach dem BAföG tatsächlich erhalten können, hängt einerseits von bestimmten persönlichen Voraussetzungen (zum Beispiel Staatsangehörigkeit, Eignung oder Alter) ab und andererseits von den wirtschaftlichen Verhältnissen von Ihnen, Ihrem Ehegatten und meistens auch von Ihren Eltern (= Einkommen). Je nach Ausbildung sind bestimmte Bedarfsätze gesetzlich festgelegt, zu denen noch Zuschläge und Zusatzleistungen kommen können. Allerdings wird hierauf das um entsprechende Freibeträge ermäßigte Einkommen und Vermögen von Ihnen und den genannten Angehörigen angerechnet.
- Während im Regelfall bei Schülern die Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet wird, erhalten Studenten der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen einen Teil als Darlehen, das später wieder zurückzuzahlen ist.
Leistungen nach dem BAföG werden erst ab Antragstellung frühestens ab Ausbildungsbeginn gewährt. Es ist deshalb wichtig, dass Sie sich frühzeitig über die grundsätzliche Fördermöglichkeit informieren und einen Antrag stellen. Für Sie zuständig ist,
- das Studentenwerk der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind,
- das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich sich die Ausbildungsstätte befindet, wenn Sie ein Abendgymnasien, Kolleg, Höhere Fachschule oder eine Akademie besuchen,
- das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, bei sonstigem Schulbesuch.
Seit 1996 können auch Fachkräfte, die berufliche Aufstiegsfortbildungen absolvieren, Unterstützung vom Staat im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das sogenannte "Aufstiegs-BAföG" erhalten. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Herstellung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung geleistet werden. Die Förderung bezieht sich auf die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit- oder Teilzeitausbildung durchgeführt wird. Sollten Sie sich also für einen Meisterkurs oder einen anderen, auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgang interessieren, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, damit wir Sie über die Förderungsmöglichkeiten nach dem AFBG informieren können.
Für weitere Auskünfte und für eine Antragstellung wenden Sie sich bitte an den Kontakt.