Behindertenfahrdienst
Allgemeine Informationen
Die Teilnahme von Menschen mit Behinderung am allgemeinen gesellschaftlichen Leben ist ein wichtiger Bestandteil der Eingliederung. Dazu müssen Menschen mit Behinderung Unterstützung bei der Mobilität erhalten. Es werden daher beispielsweise zu folgenden Gelegenheiten Fahrten angeboten:
- Erledigung von Besorgungen des täglichen Lebens bei Banken, Behörden, Einkaufsstätten u.a.;
- Teilnahme an kulturellen, religiösen, politischen und sonstigen Veranstaltungen, z. B. zum Besuch von Kirchen, Museen, Konzerten, Sportstätten;
- Freizeitgestaltung, z. B. Besuch von Freizeiteinrichtungen, Vereinen; Besuch von Verwandten und Bekannten.
Die Kosten für Fahrten innerhalb des Landkreises Rastatt und des Stadtkreises Baden-Baden bzw. bis zur Landkreisgrenze werden bis zu einem Höchstbetrag von 550 € pro Jahr erstattet. Je nach Einkommen ist pro Fahrt ein Eigenanteil von 10 % des jeweiligen Fahrpreises, mindestens 3,00 €, zu erbringen. Der Höchstbetrag reduziert sich in diesem Falle auf 500,00 €.
Voraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die
- im Landkreis Rastatt wohnen oder in einer stationären Pflege-/Behinderteneinrichtung im Landkreis Rastatt leben und vor der Aufnahme im Landkreis Rastatt gewohnt haben und
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind. - Befördert werden auch Begleitpersonen, sofern der Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit hierzu nachweist (Merkzeichen „B“).
- Die Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung ist nur möglich, wenn
- der/die Behinderte nicht Halter eines Kraftfahrzeugs ist und
- ein Kraftfahrzeug von Haushaltsangehörigen zur Durchführung der Fahrten nicht zur Verfügung steht oder dessen Benutzung wegen Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist.
Verfahrensablauf
Ein Berechtigungsausweis für die Nutzung des Behindertenfahrdienstes wird auf Antrag für die Dauer von zwei Jahren ausgestellt. Der Ausweis kann jeweils für die Dauer von zwei weiteren Jahren verlängert werden.
Für die Fahrten können sämtliche zugelassenen Personenbeförderungsunternehmen ausgewählt werden. Die Fahrtkosten sind vom Nutzer zu begleichen. Die Rechnung ist dem Landratsamt zur Erstattung vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Vorlage der Originalrechnung des Personenbeförderungsunternehmens mit Angabe von Name, Datum, Ausgangs- und Zielort. Darüber hinaus ist der Zweck der Fahrt mitzuteilen.
Formulare
Die benötigten Formulare finden Sie unter Übersicht Formulare (Behindertenfahrdienst)
- Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises
- Anlage 1_Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
- Anlage 2_Richtlinien des Landkreises Rastatt zur Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung
- Antrag auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten