Schuldnerberatung

Schuldnerberatung – was ist das?

  • Jeder kann in die Situation geraten, dass ihm oder ihr die Schulden über den Kopf wachsen und er oder sie sich nicht mehr zu helfen weiß.
  • Wenn Sie Ihre bestehende oder drohende Überschuldung aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen können, bieten wir Ihnen an, mit Ihnen Entschuldungsmaßnahmen zu erarbeiten bzw. Ihnen Wege aufzuzeigen, wie Sie mit Ihren Schulden leben können, ohne in der gesamten Existenz bedroht zu sein.
  • Im Mittelpunkt unserer Beratung steht der Mensch (mit seiner Familie) als Ganzes, wenn auch der Schwerpunkt natürlich auf den finanziellen Angelegenheiten liegt. Die Sicherung der Existenzgrundlagen wie Wohnung, Heizung und Strom, Nahrung, Kleidung und Zugang zu einem Konto ist ein erstes wichtiges Ziel unserer Beratung. Weitere Ziele werden ggf. gemeinsam erarbeitet und im Laufe des Beratungsprozesses immer wieder angepasst.
  • Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich.
  • Infoblatt: Schuldnerberatung? Was ist das? (PDF, 1,4 MB)

Wer kann einen Beratungstermin bei der Schuldnerberatungsstelle erhalten?

Die Schuldnerberatungsstelle ist eine Einrichtung des Landkreises Rastatt und beim Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung angesiedelt.

Hierher können sich alle Einwohner des Landkreises Rastatt wenden, die entweder

  • Leistungen nach dem SGB II beziehen (Arbeitslosengeld II, sog. „Hartz IV") oder
  • Leistungen nach dem SGB XII beziehen (Sozialhilfe, Grundsicherung)

Dies gilt auch, wenn die Leistungen ergänzend bezogen werden, z. B. als Aufstockung zu Arbeitslohn oder Rente.

Wie kann ich einen Termin erhalten?

  • Wir möchten uns in einem Beratungsgespräch ganz auf Sie und Ihre persönliche Situation konzentrieren. Aus diesem Grund arbeiten wir nur mit Terminvereinbarungen.
  • Wenn Sie zu dem o. g. Personenkreis gehören und ein Beratungsgespräch bei der Schuldnerberatungsstelle vereinbaren möchten, rufen Sie uns bitte an oder schicken uns eine E-Mail.
    Telefon: 07222 381-2840
    E-Mail: schuldnerberatung@landkreis-rastatt.de

Was macht die Schuldnerberatungstelle?

  • Hilfe bei der Sicherstellung der Existenzgrundlage wie Wohnung, Energiebelieferung, Lebensunterhalt, usw.;
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen, Gewinnen eines Überblicks über Ihre finanzielle Situation;
  • Erstellung eines Haushaltsplans,
    falls möglich: Festlegung von Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen bzw. Senkung der Ausgaben
  • Erstellung eines Regulierungsplans nach Ihren finanziellen Möglichkeiten
  • Unterstützung bei/durch Verhandlungen mit Gläubigern über Ratenzahlungen, Stundungen, Vergleiche;
  • Hilfestellung bei der Vorbereitung und bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens;
  • Informationen über Themen rund um Geld, Schulden, Insolvenzverfahren usw.

Was kann die Schuldnerberatungsstelle nicht machen?

  • Wir können keine Einwohner anderer Stadt- und Landkreise beraten.
  • Wir können keine Umschuldungen bei Banken vermitteln, Schulden übernehmen oder zusammenfassen.
  • Wir führen außergerichtliche Einigungsversuche nach der Insolvenzordnung nur für die Personen durch, für deren Beratung wir nach § 16a SGB II bzw. § 11 Abs. 5 SGB XII zuständig sind.
  • Wir verfügen über keinen Notfallfonds für Überbrückungen o. ä.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wir haben für Sie Informationen zu den wichtigsten Themen zusammengestellt. Sie können diese kostenlos herunterladen. Für die Betrachtung benötigen Sie den Acrobat-Reader, den Sie über nachfolgenden Link kostenlos herunterladen können.

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Für weitere Auskünfte und eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Schuldnerberatung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381-2840
Fax 07222 381-2199