Hilfe zur Gesundheit
Diese Hilfe umfasst die medizinische Versorgung von Personen, die weder als gesetzlich noch als freiwillig bzw. privat Versicherte Anspruch an eine Krankenkasse haben. Die Hilfe wird in dem Umfang gewährt, wie die gesetzlichen Krankenkassen diese ihren Mitgliedern gewährt. Die Hilfe ist vom Einkommen und Vermögen abhängig. Die Bedürftigkeit muss vom Sozialamt festgestellt werden.