Lebensmittelüberwachung, Bedarfsgegenstände und Kosmetika
Im Landkreis Rastatt gibt es eine Vielzahl von Betrieben, die der Überwachung durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unterliegen; dazu zählen ansässige regional und lokal vermarktende Betriebe wie Direktvermarkter und Hofläden, aber auch global handelnde Unternehmen. Darüber hinaus sind Gastronomiebetriebe, Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien, Schlachtbetriebe, fleischverarbeitende Betriebe, Eiererzeuger, fischverarbeitende Betriebe ebenso zu kontrollieren, wie Lebensmittelhandelsbetriebe und Großküchen. Auch unter die Überwachung des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung fallen die Hersteller von sogenannten Bedarfsgegenständen, zu denen zum Beispiel auch Teefilterpapier und Backpapier zählen und die ortsansässigen Hersteller von Kosmetik und ätherischen Ölen.
Rechtliche Grundlage für die Überwachung sind neben den nationalen Vorschriften wie dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, die europäischen Vorschriften, die einen immer größeren Raum einnehmen. Maßgeblich sind unter anderem die Verordnung (EG) 2017/625, die sich an die Überwachungsbehörden wendet und die Verordnung (EG) 178/2002, die die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechtes festlegt. Konkrete Vorschriften über die Einrichtung und Ausstattung von Lebensmittelbetrieben sind im sogenannten „Hygienepaket“ sowie in den nationalen Durchführungsverordnungen, wie der Lebensmittelhygieneverordnung und der tierischen Lebensmittelhygieneverordnung zu finden.
In den zu überwachenden Betrieben werden nicht nur risikoorientierte Routinekontrollen durchgeführt, sondern auch Proben entnommen. Zudem werden anlassbezogen Kontrollen durchgeführt und bei Unregelmäßigkeiten Verdachtsproben erhoben. Bei der Feststellung von Mängeln werden entsprechende verwaltungsrechtliche Maßnahmen sowie gegebenenfalls Straf- und Ordnungswidrigkeitverfahren eingeleitet.
Informationen für Betriebe
- Bekanntmachung der Kommission zur Umsetzung von Managementsystemen für Lebensmittelsicherheit
- Informationen zur Lebensmittelinformationsverordnung
- Fragen und Antworten zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (PDF, 210 KB)
- Formblatt Standarderklärunge bzw. Lebensmittelketteninformation (PDF, 46 KB)
- Wie muss die Herkunft von unverarbeiteten und vorverpacktem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden. Ein Überbllick gibt der Artikel vom BMEL. Die genauen Vorgaben zur Kennzeichung stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 1337/2013.
Mitteilungs- und Übermittelungspflichten zu gesundheitlichen nicht erwünschten Stoffen:
Antrag auf Zulassung meines Lebensmittelbetriebes (PDF, 7 KB)
Merkblätter zu Themen über Frittierfett, Konformitätserklärung, Weinetikettierung, Kennzeichnung, u. a. finden Sie unter www.untersuchungsaemter-bw.de unter dem Menüpunkt „Merkblätter“.
Sicher verpflegt - Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen
Informationen für Direktvermarkter
Informationen für den Verbraucher
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Ernährung und sichere Lebensmittel