Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren gemäß Arzneimittelrecht
Wer Tiere hält, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, hat schriftlich Nachweise zu führen über:
- Bezug der Arzneimittel
- Art und Menge der Anwendung von Arzneimittel
Voraussetzungen:
Jeder, der Arzneimittel bei Tieren anwendet, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Formulare:
Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
Dienstleistung im Detail