Schülerbeförderung
Der Landkreis Rastatt ist für die Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung zu den kreiseigenen Schulen und für die Genehmigung von Beförderungen sowie die finanzielle Abwicklung zu allen anderen Schulen im Landkreis Rastatt zuständig.
Neben der betrieblichen Komponente wird die anteilige Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten für Schüler, die Schulen im Landkreis Rastatt besuchen, geregelt.
Die Modalitäten der anteiligen Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten ist in der Satzung vom 13. Dezember 2011 geregelt.
Satzung Schülerbeförderung (PDF, 204 KB)
Hier finden Sie die Vordrucke zur Schülerbeförderung (auf der Seite ganz unten)