Wissenswertes rund um Ihren Waldbesuch
„Waldknigge“
Im Wald treffen zahlreiche Interessensgruppen aufeinander. Schon in der Gruppe der Erholungssuchenden finden sich unterschiedlichste Bedürfnisse für den Waldaufenthalt. Aktivitäten wie Wandern, Radfahren, Pilze suchen, Reiten, Naturfotografie, Geocaching uvm. werden immer vielseitiger und beliebter. Das ist sehr erfreulich- aber beim Zusammentreffen im Wald nicht immer einfach. Wenn sich jeder bei seinem Waldbesuch an den kleinen „Waldknigge“ hält wird der Aufenthalt zu einem erholsamen Erlebnis für alle.
Organisierte Veranstaltungen
Nach § 37 Abs. 1 LWaldG darf jeder den Wald zum Zweck der Erholung betreten. Dieses „freie Betretensrecht“ findet seine Grenzen wenn dadurch die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes gestört, der Wald gefährdet, beschädigt oder verunreinigt oder die Erholung anderer Waldbesucher beeinträchtigt wird.
Aus diesem Grund bedürfen sogenannte organisierte Veranstaltungen im Wald nach § 37 Abs. 2 LWaldG einer Genehmigung durch das Forstamt. Organisierte Veranstaltungen sind z.B. Kommerzielle Großveranstaltungen, größere Vereinsfeste, Veranstaltungen bei Nacht und/oder mit Feuer.
Sofern Sie eine organisierte Veranstaltung planen empfehlen wir Ihnen frühzeitig mit der für den Veranstaltungsort zuständigen Bezirksleitung Kontakt aufzunehmen: Interaktive Karte: „Bewirtschaftungsreviere öffentlicher Wald und Großprivatwald“
Die Genehmigung kann mit folgendem Formular beantragt werden: Organisierte Veranstaltungen (PDF, 167 KB)
Feuer im Wald
Abgesperrte Wege
Reitwege
Infoflyer zu Reitwegen im Landkreis Rastatt
Wer die Region zwischen "Schwarzwald, Rhein und Reben" mit dem Pferd entdecken möchte, der findet im Landkreis Rastatt zahlreiche Reitwege.
Die Flyer mit allen wichtigen Informationen zur Nutzung der Waldwege und Übersichtskarten finden Sie hier aufgelistet: