Hygienebelehrung - Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Über Lebensmittel können ansteckende Krankheiten auf andere Menschen übertragen werden.
Wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit regelmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, soll das Risiko dieses Übertragungsweges minimiert werden.
Die erforderlichen hygienerelevanten Informationen erhalten Sie im Rahmen einer Belehrung, deren erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird. Die Bescheinigung weist nach, dass Sie Maßnahmen zur Verminderung dieser Risiken kennen (korrektes Verhalten, Pflichten, Tätigkeitsverbote, …) und muss auf Nachfrage vorgelegt werden.
Die Bescheinigung ist z. B. auch vorzulegen, wenn Sie
- regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder
- sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen tätig sind.
Hinweis:
Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse nach dem Bundesseuchengesetz. Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
So erhalten Sie eine Bescheinigung
Hinweis:
An der Hygienebelehrung können nur Personen teilnehmen, die den Wohnsitz im Landkreis Rastatt oder Stadtkreis Baden-Baden haben.
Online-Belehrung
Hierfür melden Sie sich im Serviceportal Baden-Württemberg an und führen die Belehrung jederzeit online durch. Die Bescheinigung wird Ihnen über Ihr Postfach im Serviceportal zugestellt.
Anmeldung zur Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Belehrung vor Ort
Die Belehrung findet zu den im Internet veröffentlichten Terminen im Landratsamt Rastatt statt. Die Anmeldung erfolgt online. Nach erfolgreicher Bezahlung drucken Sie sich Ihre Anmelde- und Bezahlbestätigung aus. Eine gesonderte Rechnung oder Quittung folgt nicht. Die Dauer für die Anmeldung und die Belehrung beträgt insgesamt etwa 120 Minuten.
Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz in Präsenz
Anfahrt zum Gesundheitsamt im Landratsamt Rastatt.
Kosten
Für die Hygienebelehrung (Online sowie vor Ort) fällt eine Gebühr in Höhe von 39,00 € pro Person an.
Haben Sie Ihre Bescheinigung verloren und die Erstbelehrung im Gesundheitsamt Rastatt gemacht, stellen wir Ihnen eine Kopie aus. Die Kopie kostet 13,00 €.
Datenschutz
Informationen in verschiedenen Sprachen können Sie nachfolgend downloaden
Typ | Name | Datum | Größe |
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Belehrung IfSG deutsch (PDF, 34 KB) | 16.09.2015 | 34 KB | |
Belehrung IfSG englisch (PDF, 66 KB) | 16.09.2015 | 66 KB | |
Belehrung IfSG franzoesisch (PDF, 82 KB) | 16.09.2015 | 82 KB | |
Belehrung IfSG griechisch (PDF, 71 KB) | 16.09.2015 | 71 KB | |
Belehrung IfSG italienisch (PDF, 55 KB) | 16.09.2015 | 55 KB | |
Belehrung IfSG kroatisch (PDF, 84 KB) | 16.09.2015 | 84 KB | |
Belehrung IfSG polnisch (PDF, 189 KB) | 16.09.2015 | 189 KB | |
Belehrung IfSG russisch (PDF, 85 KB) | 16.09.2015 | 85 KB | |
Belehrung IfSG serbisch (PDF, 322 KB) | 16.09.2015 | 322 KB | |
Belehrung IfSG slowakisch (PDF, 180 KB) | 16.09.2015 | 180 KB | |
Belehrung IfSG spanisch (PDF, 99 KB) | 16.09.2015 | 99 KB | |
Belehrung IfSG tschechisch (PDF, 91 KB) | 16.09.2015 | 91 KB | |
Belehrung IfSG tuerkisch (PDF, 58 KB) | 16.09.2015 | 58 KB |