LANDARZT-STIPENDIUM Landkreis Rastatt

Das Foto zeigt eine Gruppe junger jubelnder Ärzte. Foto: Adobe Stock/Iftikhar alarm

Förderung für Humanmedizinstudierende der Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin

Der Landkreis Rastatt unterstützt junge Medizinerinnen und Mediziner mit persönlichem regionalen Bezug. Unser gemeinsames Ziel ist es, die hausärztliche Versorgung für den Landkreis Rastatt zu sichern. Daher suchen wir engagierte Medizinstudierende, die ihre Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin im Landkreis Rastatt absolvieren möchten.

Landarzt-Stipendium auf einen Blick

  • 500 EUR/ Monat für max. 4 Jahre (bis Ende PJ)
  • Förderung ab der Ersten Ärztlichen Prüfung möglich
  • Bezugsdauer des Stipendiums entspricht späterer Weiterbildungszeit im LK Rastatt
  • Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin obligatorisch

DAS STIPENDIUM

Der Landkreis Rastatt vergibt bis 2029 insgesamt fünf Landarzt-Stipendien für die Dauer von maximal vier Jahren mit monatlich 500 Euro.

Bewerben können sich Medizinstudierende aus dem Landkreis Rastatt oder mit einem persönlichen Bezug zur Region, die die Ärztliche Prüfung zum 01. Oktober 2024 bestanden haben. Eine Förderung kann somit frühestens ab dem 5. Fachsemester erfolgen, spätere Einstiege in das Programm sind ebenso möglich. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich eine langfristige berufliche Perspektive im Landkreis vorstellen können. Es wird ausschließlich die Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin gefördert.

Das Medizinstudium sollte an einer deutschen Universität oder in einem Mitgliedsstaat der EU, dessen Approbationen in Deutschland anerkannt werden, absolviert werden.

Während des Studiums

Mit der Förderung wollen wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei unterstützen, ihr Studium zügig und möglichst in der Regelstudienzeit absolvieren zu können. Sofern entsprechende Möglichkeiten bestehen, sollen Anteile der Famulatur (zwei von vier Abschnitten) und des Praktischen Jahres (ein von drei Tertialen) bereits im Landkreis absolviert werden.

Nach dem Studium

Nach der Approbation absolviert die Stipendiatin/ der Stipendiat ihre/seine Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin im Landkreis Rastatt. Der Krankenhaus-Abschnitt erfolgt im Klinikum Mittelbaden. Für die Praxis-Phase stehen unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten zahlreiche Lehrpraxen zur Auswahl. Die Dauer der Tätigkeit richtet sich hierbei nach der Dauer der Förderung.

Weitere Möglichkeiten und Bedingungen finden Sie in unserer Richtlinie bzw. im Vertrag für das Landarzt-Stipendium.

FAQs

Wann kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Das Auswahlgremium entscheidet zweimal im Jahr über die Vergabe eines Stipendiums.

Welche Unterlagen muss ich bei der Bewerbung einreichen?

Neben dem Bewerbungsformular reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Datenschutzerklärung
  • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • ggf. Empfehlungsschreiben (z.B. eines universitären Betreuers)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Bewerben können sich Medizinstudierende, die aus dem Landkreis Rastatt stammen oder einen persönlichen Bezug zur Region haben. Sie sollten sich eine berufliche Perspektive im Landkreis auch langfristig vorstellen können und dies im Idealfall sogar anstreben.

Wie läuft der Auswahlprozess?

Wir laden Sie zu einem Auswahlgespräch ein. Für dieses Gespräch bitten wir Sie, eine kurze Präsentation vorzubereiten, in der Sie sich, ihren persönlichen Bezug zum Landkreis und Ihre persönliche Planung im Anschluss an das Studium vorstellen.

Kann ich gefördert werden, wenn ich außerhalb von Baden-Württemberg studiere?

Ja. Das Medizinstudium sollte jedoch an einer deutschen Universität oder in einem Mitgliedsstaat der EU, dessen Approbationen in Deutschland anerkannt werden, erfolgen.

Kann ich mich bereits vor dem 5. Fachsemester bewerben?

Nein. Sie müssen den ersten Teil der Ärztlichen Prüfung (i.d.R. nach 4. Fachsemester) absolviert haben.

Ist eine Bewerbung in einem höheren Fachsemester möglich?

Sie können sich zwischen dem 5. und 12. Fachsemester für unser Stipendium bewerben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Teil der Ärztlichen Prüfung bestanden haben.

Wie lange kann ich höchstens durch das Stipendium gefördert werden?

Maximal 4 Jahre.

Kann ich mein Studium unterbrechen?

Sie können Ihr Studium unterbrechen. Jedoch erhalten Sie für den Zeitraum der Unterbrechung keine Auszahlungen. Sie bleiben jedoch im Programm und werden bei Wiederaufnahme des Studiums weiter von uns gefördert.

Gibt es neben der finanziellen auch eine ideelle Förderung?

Wir möchten Ihnen einmal im Semester ein Vernetzungstreffen anbieten. Hier werden Sie u.a. die Möglichkeit erhalten, sich mit Vertreterinnen und Vertretern unserer Kreisärzteschaft sowie des Klinikums Mittelbaden auszutauschen.

Habe ich während des Studiums Verpflichtungen?

Während des Studiums absolvieren Sie die Hälfte der Famulatur (2 Monate) sowie Anteile des Praktischen Jahres (1 Ausbildungsabschnitt bei einer Aufteilung in Tertialen, sowie 2 Ausbildungsabschnitte bei einer Aufteilung in Quartalen) im Landkreis Rastatt. Falls Sie sich zu einem Zeitpunkt bewerben, zu dem Sie Ihre Famulatur bereits komplett absolviert haben, entfällt diese Verpflichtung.

Wie geht es nach dem Studium weiter?

Nach der Approbation absolvieren Sie Ihre Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmeidzin im Klinikum Mittelbaden bzw. in einer der Lehrpraxen des Weiterbildungsverbunds Allgemeinmedizin im Landkreis Rastatt.

Muss ich mich später als Hausarzt niederlassen?

Nein. Sie müssen Ihre Facharzt-Weiterbildung Allgemeinmedizin im Landkreis Rastatt absolvieren. Über eine mögliche Niederlassung im Anschluss an Ihre Weiterbildung entscheiden Sie selbst.

Muss ich später in Vollzeit arbeiten?

Nein. Die Facharzt-Weiterbildung kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert werden.

Was würde passieren, wenn ich die Verpflichtungen nicht mehr erfüllen sollte?

Die erhaltene Förderung ist dann, gegebenenfalls anteilig, zurückzuzahlen. Genaueres hierzu regelt das Vertragswerk.

Wie viele Stipendien werden pro Jahr vergeben?

Der Landkreis Rastatt vergibt bis Dezember 2029 maximal 5 Stipendien. Über die Anzahl der noch verfügbaren Stipendien wird regelmäßig auf dieser Seite informiert.

Wer sind die Ansprechpartner und wer finanziert das Programm?

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Das Foto zeigt eine Vertragsübergabe. Foto: Janina Fortenbacher

Inhalt

Kontakt

Niklas Schütz, Projektleitung Landarzt-Stipendium
Telefon 07222 381-2319

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