Beistandschaft & Amtsvormundschaft
Das Leben mit Kindern im Familienalltag kann in einzelnen Bereichen Fragen aufwerfen und Unterstützung erfordern.
Die Abteilung Beistandschaften bietet zu folgenden Themen Beratung sowie weitergehende Unterstützung an:
- Feststellung der Vaterschaft zu Ihrem Kind
- Klärung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil
- Unterhaltsansprüchen des nicht verheirateten Elternteils, der ein (i.d.R.) unter 3-jähriges Kind alleine betreut
Voraussetzung für einen solchen Beratungsanspruch bei der Abteilung Beistandschaften ist, dass Sie hinsichtlich des betroffenen Kindes entweder
- alleinerziehend (Betreuung von Kind/Kindern ohne den anderen Elternteil)
oder - alleine sorgeberechtigt sind
Der andere (unterhaltspflichtige) Elternteil hat keinen eigenen Anspruch auf eine detaillierte Unterhaltsberatung oder Berechnung von Unterhaltsverpflichtungen.
Darüber hinaus beraten wir junge Volljährige (bis 21. Jahre) in Unterhaltsangelegenheiten.
In der Abteilung Beistandschaften sind außerdem Beurkundungen (§ 59 SGB VIII) möglich, unter anderem für folgende Erklärungen:
- Anerkennung der Vaterschaft (auch schon vorgeburtlich möglich)
- Zustimmung der Mutter (auch schon vorgeburtlich möglich)
- Sorgeerklärung (auch schon vorgeburtlich möglich)
- Unterhaltsverpflichtungen
In Situationen in denen eine Beratung und Unterstützung nicht angemessen oder ausreichend erscheint, haben Sie die Möglichkeit, das Jugendamt zum Beistand Ihres Kindes zu bestellen. Eine Beistandschaft kann die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zur Aufgabe haben.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihr Jugendamt!
Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterstützen Sie kostenlos!
Nach einem Erstkontakt, der in der Regel telefonisch oder per E-Mail erfolgt, vereinbaren mit Ihnen bei Bedarf gerne einen persönlichen Beratungstermin im Landratsamt.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner der Abteilung Beistandschaften/Amtsvormundschaften (BAV):
Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Thema Beistandschaften.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Online-Publikation zum Thema: "Die Beistandschaft" herausgegeben. Diese Publikation finden Sie über folgenden Link: