Festkultur im Landkreis Rastatt
Alkoholprävention und Jugendschutz
Der zu beobachtende Missbrauch von Alkohol bei Kinder und Jugendlichen gibt Anlass zur Besorgnis. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hier gegenzusteuern. Im Jahr 2010 haben deshalb alle Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis Rastatt eine „Gemeinsame Erklärung“ unterzeichnet. In dieser Erklärung wird die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes gefordert und an die Vorbildfunktion der Erwachsenen erinnert. Um die Inhalte der Erklärung umzusetzen, wurde ein einheitlicher Antrag auf Gestattung (gaststättenrechtliche Genehmigung) erarbeitet, der ab 2012 von Festveranstaltern im Landkreis Rastatt für die Beantragung einer Gestattung zu verwenden ist. Für die Erteilung einer Gestattung durch Städte und Gemeinden wurde ein einheitlicher Vordruck Gestattung entwickelt. Eine Checkliste für Veranstalter soll den Überblick erleichtern, wann z.B. welche Genehmigung einzuholen ist. In der Anlage zur gemeindeeigenen Gestattung sind die wichtigsten Hinweise und Auflagen zum Jugendschutz zusammengefasst. Das Jugendschutzgesetz und verschiedene Logos und Materialien für den Aushang, Flyer oder Poster ergänzen das Angebot.
- Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister und Bürgermeister im Landkreis Rastatt (PDF, 1,7 MB)
- Checkliste für Vereine (PDF, 362 KB)
- Antrag auf Gestattung (gaststättenrechtliche Genehmigung) (PDF, 61 KB)
- Antrag auf Gestattung (Word-Dokument) (DOC, 128 KB)
- Anlage zur Gestattung (PDF, 34 KB)
- Vordruck Gestattung (PDF, 24 KB)
- Vordruck Gestattung (Word-Dokument (DOC, 59 KB))
- Plakate für Festveranstaltungen:
Jugendschutzgesetz (PDF, 175 KB)
Plakate (Wir kontrollieren das Alter (PDF, 206 KB), Wir halten uns daran (PDF, 177 KB))
Formular Erziehungsbeauftragte (PDF, 33 KB)
Im Jahr 2008 hat der Landkreis Rastatt das Projekt HaLT (Hart am LimiT) eingeführt. Bestandteil des Projektes ist nicht nur die Beratung von Jugendlichen und Eltern, sondern auch die Beratung und Unterstützung von Festveranstaltern bei der Planung ihrer Feste.
Der Party-Pass
Der Landkreis Rastatt hat jetzt seinen eigenen Party-Pass.
Mit dem neuen Personalausweisgesetz ist es seit 1. November 2010 nicht mehr gestattet, bei Festen und Veranstaltungen die Personalausweise von Jugendlichen einzubehalten. Dadurch wird die gesetzlich vorgeschriebene Alterskontrolle für Veranstalter erschwert.
Um eine wirkungsvolle Alterskontrolle wieder zu ermöglichen gibt es seit Januar 2013 den Party-Pass im Landkreis Rastatt. Mit dem Party-Pass ist die Alterskontrolle von Jugendlichen unter 18 Jahren um 24.00 Uhr wieder möglich.
- Download Party-Pass auf www.partypass.de