Jugendhilfeausschuss
Das Jugendamt des Landkreises Rastatt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben der Jugendhilfe, die vom Kreisjugendamt wahrzunehmen sind und über die Geschäfte der laufenden Verwaltung hinausgehen.
Er beschließt im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Haushaltsmittel, der Satzung des Jugendamtes und der vom Kreistag gefassten Beschlüsse über grundsätzliche Angelegenheiten der Jugendhilfe.