Jugendhilfeplanung
Was ist Jugendhilfeplanung und was beinhaltet diese?
- Jugendhilfeplanung ist eine Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert (§79, §80). Die wesentlichen Aufgaben der Jugendhilfeplanung stellen die Bestandserhebung und die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Personensorgeberechtigten dar.
- Hierdurch sollen die vorhandenen Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien erhalten bzw. verbessert werden. Ziel ist somit die Weiterentwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Lebenswelt. Die Jugendhilfeplanung des Landkreises Rastatt kennzeichnet sich- neben regelmäßigen Aufgaben wie die Kindergartenbedarfserhebung- durch projektbezogene Aufgaben. Konkrete Projekte können durch Gesetzesänderungen, Initiativen des Jugendhilfeausschusses oder der Verwaltungsspitze oder neuen Fachdiskussionen entstehen.