Jugendhilfeplanung

Was ist Jugendhilfeplanung und was beinhaltet diese?

  • Jugendhilfeplanung ist eine Aufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sie ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert (§79, §80). Die wesentlichen Aufgaben der Jugendhilfeplanung stellen die Bestandserhebung und die Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Personensorgeberechtigten dar.
  • Hierdurch sollen die vorhandenen Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien erhalten bzw. verbessert werden. Ziel ist somit die Weiterentwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Lebenswelt. Die Jugendhilfeplanung des Landkreises Rastatt kennzeichnet sich- neben regelmäßigen Aufgaben wie die Kindergartenbedarfserhebung- durch projektbezogene Aufgaben. Konkrete Projekte können durch Gesetzesänderungen, Initiativen des Jugendhilfeausschusses oder der Verwaltungsspitze oder neuen Fachdiskussionen entstehen.

Inhalt

Kontakt

Frau T. Kleehammer

Stabsstelle Jugendhilfeplanung

Telefon 07222 381 2282
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B1.21
Frau V. Nestler

Stabsstelle Jugendhilfeplanung

Telefon 07222 381 2225
Fax 07222 381 2299
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum B1.21