Allgemeines
Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, welche sich nicht in Privateigentum befinden. Sie werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in Bundesfern-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eingeteilt. Zu den Bundesfernstraßen gehören Autobahnen und Bundesstraßen. Für Autobahnen ist seit 1. Januar 2021 die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
Zu den öffentlichen Straßen gehören neben der eigentlichen Fahrbahn z.B. auch Dämme, Böschungen und Stützmauern, Brücken und Tunnel, Radwege und Parkplätze, Straßenschilder und Ampeln oder auch Straßenmeistereinen, Gerätehöfe, Lagerplätze und Entnahmestellen für Streusalz.
Das Straßenbauamt trägt im Landkreis Rastatt die Straßenbaulast für alle Kreisstraßen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten derjenigen Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern (Rastatt, Bühl, Gaggenau). Die Baulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Darüber hinaus ist das Straßenbauamt als sog. „Untere Verwaltungsbehörde“ Straßenbaubehörde an Bundes-, Landes und Kreisstraßen im Landkreis Rastatt und zuständig für:
- die betriebliche Unterhaltung der Straßen und ihrer Bestandteile einschließlich Wartung, Reinigung, Grünpflege und betriebstechnische Überwachung,
- die bauliche Unterhaltung der Straßen und ihrer Bestandteile durch kleinflächige Reparaturen
- die Anbringung, Erneuerung oder Entfernung des Zubehörs (Schilder, Schutzplanken, Ampeln, usw.) an bestehenden Straßen mit Ausnahme der Tunnelbetriebseinrichtungen, Fernwirkanlagen, Strecken- und Netzbeeinflussungsanlagen,
- die Beschaffung und Unterbringung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten sowie dessen Betrieb und Reparatur
- den Winterdienst,
- die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und der verkehrssichernden Aufgaben,
- Verkehrszählungen und Straßendatenerfassungen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe (Abteilung 4) ist für die Planung, den Bau sowie die bauliche Erhaltung (z.B. vollständige Erneuerung des Straßenbelags oder ganzer Bauwerke) von Bundes- und Landesstraßen zuständig.