Hinweise zur Antragsstellung
Anträge auf Versorgungsleistungen und/oder die Feststellung von Behinderungen sind schriftlich zu stellen. Wir beraten Sie gerne oder helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Das ausgefüllte Antragsformular kann an das Versorgungsamt gesandt oder bei Sozialleistungsträgern zum Beispiel einer gesetzlichen Krankenkasse abgegeben werden.
Ihr Antrag kann zügiger bearbeitet werden, wenn Sie
- klare und vollständige Angaben machen,
- die notwendigen Beweismittel benennen oder
- Befundberichte des Hausarztes/des Krankenhauses beilegen.
Über Ihre Rechte und Ansprüche erhalten Sie bei uns telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft und Beratung.
Das Versorgungsamt ist bestrebt, über Ihren Antrag rasch zu entscheiden. Die Zahl der eingehenden Anträge in Schwerbehindertenangelegenheiten ist jedoch so groß, dass eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten nicht ausgeschlossen werden kann. Sofern besondere Umstände (zum Beispiel Kündigung) nach der Antragstellung eintreten, bitten wir Sie dies mitzuteilen, damit die Bearbeitung Ihres Antrags vorgezogen werden kann.