Neuer Service der Kfz-Zulassungsbehörde in Rastatt

Internetbasierte Zulassungsvorgänge Kfz

Ab dem 1. Oktober 2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung, Adressenänderung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -Entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.

Internetbasierte Zulassungsvorgänge Kfz

Und so funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • 1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • 3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel)
  • 4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • 5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • 6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • 7. Identitätsnachweis erfolgt mit dem Personalausweis (nPA) oder dem elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung der Online Ausweisfunktion finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Alternativ mit dem Elster-Zertifikat über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung des Elster-Zertifikats finden Sie unter: id.bund.de/de/registration/Elster

So funktioniert’s:

  • 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • Identität wie oben beschrieben nachweisen.
  • 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  • 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    - Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    - Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
    - Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel oder Kennzeichenwechsel)
    - Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
    - eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    - IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    - Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay und Kreditkarte (Mastercard, Visa) und PayPal
  • 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • 8. Zulassungsbescheid herunterladen und im Fahrzeug mitführen. Kennzeichen ohne Plaketten am Fahrzeug anbringen.
  • 9. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  • 10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen.
  • 11. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Bitte beachten Sie, dass die sofortige Inbetriebnahme nur für 10 Tage gültig ist. Der Zulassungsbescheid ist bei jeder Fahrt gut sichtbar im Fahrzeug mitzuführen. Fahrten ohne Zulassungsdokumente und Siegel auf den amtlichen Kennzeichen dürfen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente und Stempelplaketten sind diese unverzüglich am Kennzeichen anzubringen.

Und so funktioniert die Umschreibung/Adressenänderung ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • 1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
  • 3. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • 4. Identitätsnachweis erfolgt mit dem Personalausweis (nPA) oder dem elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung der Online Ausweisfunktion finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Alternativ mit dem Elster-Zertifikat über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung des Elster-Zertifikats finden Sie unter: id.bund.de/de/registration/Elster
  • 5. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen 

So funktioniert’s:

  • 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • 2. Identität wie oben beschrieben nachweisen.
  • 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
  • 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
        - Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
        - Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I
        - Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay, Kreditkarte (Mastercard, Visa) und PayPal
  • 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • 8. Zulassungsbescheinigung Teil I und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • 1. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
  • 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • 4. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • 5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • 6. Identitätsnachweis erfolgt mit dem Personalausweis (nPA) oder dem elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung  der  Online Ausweisfunktion finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Alternativ mit dem Elster-Zertifikat über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung des Elster-Zertifikats finden Sie unter: id.bund.de/de/registration/Elster
  • 7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen 

So funktioniert’s:

  • 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • 2. Identität wie oben beschrieben nachweisen.
  • 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I +II freilegen
  • 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
        a. Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
        b. Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I + II
        c. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
        d. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
        e. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay, Kreditkarte (Mastercard, Visa) und PayPal
  • 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • 8. Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
  • 9. Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden.
  • 10. Zulassungsbescheid ausdrucken, Ausdruck mitführen und sofort losfahren.
  • 11. Zulassungsbescheinigung Teil I & II und ein Informationsschreiben werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenwechsel eines Fahrzeuges im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • 1. Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscode
  • 3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode
  • 4. Bisherige Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • 5. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • 6. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • 7. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • 8. Identitätsnachweis erfolgt mit dem Personalausweis (nPA) oder dem elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung der Online Ausweisfunktion finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Alternativ mit dem Elster-Zertifikat über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung des Elster-Zertifikats finden Sie unter: id.bund.de/de/registration/Elster

So funktioniert’s:

  • 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • 2. Identität wie oben beschrieben nachweisen.
  • 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II freilegen.
  • 4. Verdeckung der Stempelplaketten der bisherigen Kfz-Kennzeichen abziehen. (Achtung! Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.)
  • 5. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
        a. Bisheriges Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
        b. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
        c. Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
        d. Freigelegte Sicherheitscodes der bisherigen Kfz-Kennzeichen
        e. Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
        f. eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
        g. IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
        h. Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • 6. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • 7. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay, Kreditkarte (Mastercard, Visa) und PayPal
  • 8. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • 9. Zulassungsbescheid herunterladen und im Fahrzeug mitführen. Kennzeichen ohne Plaketten am Fahrzeug anbringen.
  • 10. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  • 11. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen.

Bitte beachten Sie, dass die sofortige Inbetriebnahme nur für 10 Tage gültig ist. Der Zulassungsbescheid ist bei jeder Fahrt gut sichtbar im Fahrzeug mitzuführen. Fahrten ohne Zulassungsdokumente und Siegel auf den amtlichen Kennzeichen dürfen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente und Stempelplaketten sind diese unverzüglich am Kennzeichen anzubringen.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Und so funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • 1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • 2. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • 3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • 4. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • 5. Identitätsnachweis erfolgt mit dem Personalausweis (nPA) oder dem elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung der Online Ausweisfunktion finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de. Alternativ mit dem Elster-Zertifikat über die Bund ID. Hilfe zur Aktivierung und Nutzung des Elster-Zertifikats finden Sie unter: id.bund.de/de/registration/Elster

So funktioniert’s:

  • 1. Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
  • 2. Identität wie oben beschrieben nachweisen.
  • 3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  • 4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
        - Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
        - Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II  
        - eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
        - IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
        - Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • 5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
  • 6. Gebühr mittels ePayment-System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren. Folgende Zahlungsmittel können im Landkreis Rastatt angewendet werden: Giropay, Kreditkarte (Mastercard, Visa) und Paypal.
  • 7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
  • 8. Zulassungsbescheid herunterladen und im Fahrzeug mitführen. Kennzeichen ohne Plaketten am Fahrzeug anbringen.
  • 9. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
  • 10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen.

Bitte beachten Sie, dass die sofortige Inbetriebnahme nur für 10 Tage gültig ist. Der Zulassungsbescheid ist bei jeder Fahrt gut sichtbar im Fahrzeug mitzuführen. Fahrten ohne Zulassungsdokumente und Siegel auf den amtlichen Kennzeichen dürfen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente und Stempelplaketten sind diese unverzüglich am Kennzeichen anzubringen.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

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Kontakt

Zulassungsbehörde Rastatt
Untere Wiesen 6
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 3220
Fax 07222 381-3298