Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Leistungsabteilung / Eingliederungshilfe

Der Landkreis Rastatt ist für alle Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sachlich zuständig.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
  • Hilfen im Betreuten Wohnen, der Familienpflege und in Wohnheimen für behinderte Menschen
  • Notwendige Leistungen zur Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft, wie zum Beispiel ambulante Hilfsmittelversorgung

Ziel der Eingliederungshilfe für behindere Menschen ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihm hierbei - soweit es geht - ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Ob im Einzelfall Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gewährt werden kann, richtet sich nach den persönlichen (zum Beispiel: Vorliegen einer wesentlichen, nicht nur vorübergehenden Behinderung) und wirtschaftlichen (unter Umständen Einkommens- und Vermögenseinsatz) Voraussetzungen des Antragstellers.

Der Landkreis Rastatt ist (örtlich) zuständig für alle Personen, die in seinem Kreisgebiet wohnen beziehungsweise vor Aufnahme in eine vollstationäre Einrichtung ihren Wohnsitz in den letzten beiden Monaten vor der ersten Heimaufnahme in seinem Kreisgebiet hatten.

Wenn Sie nähere Auskünfte oder eine persönliche Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.

Fallmanagement / Eingliederungshilfe

Das Fallmanagement der Eingliederungshilfe im Sozialamt des Landratsamtes Rastatt ist Ansprechpartner für Menschen mit körperlicher, geistiger, seelischer oder Sinnes-Behinderung und deren Angehörige sowie Netzwerkpartner und besteht aus erfahrenen pädagogischen Fachkräften. Bei allen Beratungen und Unterstützungen stehen der Mensch mit Behinderung und seine Wünsche und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Das soziale Umfeld und weitere Fachleute werden nach Möglichkeit und Wunsch des Menschen mit Behinderung in den Beratungs- und Unterstützungsprozess mit einbezogen. Die Beratung ist kostenlos und neutral; es ist kein vorheriges Antragsverfahren notwendig.

Unsere Aufgaben:

  • Beratung von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher sowie seelischer Behinderung und deren Angehörige, insbesondere in den Bereichen:
    - Lernen & Wissensanwendung
    - Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
    - Kommunikation
    - Mobilität
    - Selbstversorgung
    - Häusliches Leben
    - Interpersonelle Interaktion
    - Bedeutende Lebensbereiche
    - Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben.
  • Gesamtplanverfahren und Hilfebedarfsprüfung für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur selbstbestimmten Lebensführung
  • Inklusive Maßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen
  • Begleitung bei Übergängen Schule/Beruf und Ergänzender Lohnkostenzuschuss

Inhalt

Kontakt

Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefon 07222 381 0
Fax 07222 381 2199