Bekanntmachungen

Aktuell und informativ für Bürger und Besucher

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Bekanntmachungen aus dem Landratsamt.

Meldung vom 06. September 2024

Öffentliche Bekanntmachung: Ankündigung von Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten in der Gemarkung Au in den Gewannen Eisbühl, Heckenstücker und Untere Viertel

Das Landratsamt Rastatt – Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung (untere Vermessungsbehörde) hat im Juli 2024 zwischen den Gewannen Eisbühl, Heckenstücker und Untere Viertel in der Gemarkung Au, Vermessungsarbeiten und Abmarkungsarbeiten durchgeführt. Sie erfolgen auf Grundlage der §§ 5 Abs. 2 und 8 Abs. 2 Nr. 2 des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg (VermG). Bei den Arbeiten handelt es sich um die Schlussvermessung des Dammbauvorhabens "Ertüchtigung Rheinhochwasserdamm (RHWD) XXV und rechter Murgdamm" im Auftrag vom Regierungspräsidium Karlsruhe, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer, Ref. 53.2. Die Dammbauarbeiten von der Murg bis zur Gemarkungsgrenze Neuburgweier wurden im Jahr 2018 begonnen und die Gesamtfertigstellung ist für Ende 2024 geplant. Die Gesamtmaßnahme ist in 10 Baulose aufgeteilt. Deshalb erfolgt die amtliche Vermessung abschnittsweise nach Baufertigstellung. 
Meldung vom 28. März 2024

Amtliche Bekanntmachung: Beschluss zur Umsetzung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der Fassung vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 2920), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2), wurden die Festgebühren für das Straßenverkehrsamt in den Bereichen Fahrerlaubnis, Führerschein und Fahrberechtigung, Zulassungswesen und der Unteren Straßenverkehrsbehörde zuletzt am 17. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert.
Meldung vom 24. Februar 2022

Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rastatt über das zeitweise Sperren von Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern, auf den Flurstücken 1723 und 1724 zum Schutz von Bodenbrütern

Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Rastatt erlässt auf Grundlage des § 59 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 44 Abs. 5 Naturschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (NatSchG) sowie § 45 Abs. 3 NatSchG zum Schutz von Bodenbrütern in der Gemeinde Rheinmünster, Gemarkung Greffern (Flurstücke 1723 und 1724) folgende Allgemeinverfügung
Meldung vom 22. Dezember 2020

Amtliche Bekanntmachung: Verordnung des Landratsamtes Rastatt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von staatlichen Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und anderen Personen -Gebührenverordnung Flüchtlinge und Spätaussiedler-

Aufgrund des Landesgebührengesetzes (LGebG) vom 14. Dezember 2004 (GBI. S. 895) und i. V. m. § 9 Abs. 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (GBI. S. 493) und § 10 Abs. 7 des Eingliederungsgesetzes (EglG) vom 22. August 2000 (GBI. S. 629) wird verordnet: