Amtliche Bekanntmachung: Anmeldung, Einschulung, Unterrichtsbeginn - Information des Landkreises Rastatt über die kreiseigenen beruflichen Schulen

Unterrichtsstart: 09. September 2024(Abweichungen siehe einzelne Schule)

Gesetzliche Pflicht zum Besuch der Berufsschule

Alle Auszubildenden, die ein Ausbildungsverhältnis beginnen, sind berufsschulpflichtig und müssen bei der zuständigen Berufsschule angemeldet werden. Der Ausbildungsbetrieb und die gesetzlichen Vertreter sind dafür verantwortlich.

Auch alle Jugendlichen, die aus einer allgemeinbildenden Schule entlassen werden und kein Ausbildungsverhältnis eingehen, müssen eine berufliche Schule besuchen. Sie besuchen in der Regel das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (1 Jahr Vollzeitschule), das an den gewerblichen und hauswirtschaftlichen Schulen eingerichtet ist. Auch hierfür sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich. Die beruflichen Schulen des Landkreises Rastatt (siehe folgende Auflistung) informieren Sie gern.

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Hier finden Sie den gesamten Bekanntmachungstext mit der Auflistung aller kreiseigenen beruflichen Schulen (PDF, 159 KB)