Anpassung der Abfallgebühren ab 2025
Nach vier Jahren der Gebührenstabilität müssen zum Jahreswechsel die Grundgebühren der Restabfall- und Bioabfallbehälter für die Abholung und Entsorgung des Abfalls sowie die Anlieferungen auf den Entsorgungsanlagen im Landkreis Rastatt angepasst werden, darüber informiert das Landratsamt Rastatt.
Die Behältergrundgebühren für die Restabfall- und Bioabfallbehälter sind zuletzt zum 1. Januar 2021 angepasst worden, nachdem sie zuvor 11 bzw. 15 Jahre lang nicht erhöht und in diesem Zeitraum sogar mehrmals verringert worden waren. Die Leerungsgebühren für die Restabfallbehälter können 2025 auf dem Vorjahresniveau gehalten werden.
Ausgehend von einem Vier-Personen-Haushalt mit einem 60-Liter-Restabfallbehälter und einem 60-Liter-Bioabfallbehälter beträgt die Abfallgebühr bei Inanspruchnahme von nur sechs Mindesetleerungen zukünftig 142,20 Euro statt bisher 111,00 Euro (plus 28,1 Prozent). Das entspricht einer Zusatzbelastung von 2,60 Euro/Monat. Bei Inanspruchnahme aller 26 möglichen Restabfallleerungen steigt die Gebühr von bisher 177,00 Euro auf 208,20 Euro (plus 17,6 Prozent), teilt die Landkreisverwaltung mit.
Die Gründe für die Notwendigkeit einer Erhöhung der Gebühren seien vielfältig, so die kaufmännische Betriebsleiterin beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Claudia Gärtner. „Der Anstieg der Aufwendungen für die bezogenen Transport- und Entsorgungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von allein knapp 2 Mio. Euro, ein um rund 230.000 Euro erhöhter Unterhaltungsaufwand für die Entsorgungsanlagen sowie die anteilige Einrechnung zur Aufholung des Nachsorgedefizits im Hausmüllbereich in Höhe von 750.000 Euro sind nur einige der entscheidenden Faktoren, die eine Gebührenerhöhung unausweichlich ma-chen“, erklärt die Betriebsleiterin.
„Hinzu kommen nicht beeinflussbare Kostensteigerungen durch die Erhöhungen bei der LkW-Maut, aber auch die Kosten bei der thermischen Behandlung der Restabfälle gehen hoch. Seit 2024 müssen die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen eine CO2-Abgabe bezahlen, weil sie fossile Stoffe verbrennen. Das regelt das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Alleine dafür muss der AWB im Jahr 2025 zusätzlich rund 720.00 Euro einkalkulieren“, so Gärtner weiter.
Hinzu komme, dass die Erträge aus der Abfallentsorgung, insbesondere die Erlöse aus der Vermarktung der Wertstoffe, nach der jüngsten Marktentwicklung geringer als im Vorjahr angesetzt werden müssten.
Aus den dargelegten Gründen ergibt sich für das Jahr 2025 trotz einer unverändert hohen Auflösung aus der Überschussrückstellung aus Vorjahren ein gebührenfähiger Mehraufwand von 4.242.875 Euro.
„Erfreulich sei dagegen“, so Gärtner, „dass zumindest die Leerungsgebühren der Restabfallbehälter nicht erhöht werden müssen und der Landkreis Rastatt auch weiterhin zu den gebührenfreundlichsten Landkreisen zählen und unter dem landesweiten Durchschnitt der Behältergebühren für einen Vier-Personen-Haushalt liegen wird.“
Berechnet werden die Behältergebühren mit den Abfallgebühren-Jahresbescheiden 2025, die Ende Januar 2025 zugestellt werden. Den Gebührenbescheiden wird dieses Mal noch ein Informationsblatt beiliegen, das in übersichtlicher und leicht verständlicher Form Informationen zur Gebührenerhöhung enthält. Die Empfänger der rund 54.000 Gebührenbescheide sind für die privat genutzten Abfallbehälter die Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltungen. Die Bescheide für gewerblich genutzte Abfallbehälter gehen direkt an die Firmen, Geschäftsbetriebe und Einrichtungen.
Die Bescheide enthalten zum einen die Abfallgebühren-Endabrechnung für das Jahr 2024 und zum anderen die Vorauszahlung für das Jahr 2025. Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere, wenn in 2024 mehr als die sechs Mindestleerungen beim Restabfallbehälter in Anspruch genommen wurden. Sind Immobilien veräußert und haben sich die neuen Grundstücksei-gentümer beim Abfallwirtschaftsbetrieb noch nicht schriftlich gemeldet, sollte dies rasch erfolgen. Die Formulare dafür sind auf der Internetseite hinterlegt.
Neben den Steigerungen bei den Behältergebühren gibt es auch einige Veränderungen bei den Selbstanliefergebühren. So beträgt beispielsweise die Entsorgungsgebühr von Mineralwolleabfällen künftig 750 Euro je Tonne statt bisher 680 Euro, die Entsorgung von nicht recycelbarem Bauschutt kostet eine Gebühr in Höhe von 330 Euro je Tonne statt 400 Euro und für die Anlieferung von Bodenaushub der Deponieklasse DK 0 sind künftig 166,50 Euro je Tonne statt bisher 37 Euro je Tonne zu entrichten.
Weitere Informationen und alle Gebühren für 2025 können über den Internetauftritt des AWB unter www.awb-landkreis-rastatt.de nachgelesen werden. Telefonische Auskünfte erteilt die Kundenberatung des AWB unter der Telefonnummer 07222 381-5555.
Informationsblatt Gebührenerhöhung Abfallbehälter (PDF, 349 KB)