Auskunft aus Bodenschutz- und Altlastenkataster kann jetzt auch digital beantragt werden

Landratsamt Rastatt baut Onlinezugang zu Dienstleistungen weiter aus

Der Landkreis Rastatt stellt eine weitere digitale Dienstleistung zur Verfügung: Wer eine Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) beantragen will, kann dies ab sofort bequem online von zu Hause aus erledigen.

Im BAK werden altlastverdächtige Flächen und Altlasten beziehungsweise Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen erfasst. Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen) können zur Beurteilung eines Grundstücks oder einer Fläche Auskünfte und die Einsicht in das BAK beantragen. Abhängig vom Aufwand können für ausführliche Auskünfte sowie in bestimmten Fällen Kosten für den Antragsteller entstehen.

Der Antrag zur Einsicht ist ab sofort online möglich. Der kompakte Onlineantrag beinhaltet allgemeine Angaben zur antragstellenden Person und Angaben zum Grundstück. Eine Mitteilung und erforderliche Unterlagen können ebenfalls online hochgeladen und an das Landratsamt Rastatt übermittelt werden.

Nach Erhalt der digitalen Unterlagen prüft die Behörde den Antrag und entscheidet, ob eine Auskunft erteilt werden kann. Dies ist ein notwendiger Schritt, da der Bekanntgabe der Informationen keine gesetzlich geschützten Interessen Anderer entgegenstehen dürfen.

Service

Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung sowie den Onlineantrag selbst hier oder über das Serviceportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de.