Betreuer gesucht! Im Landkreis Rastatt gibt es 2.200 rechtliche Betreuungen
Es geschieht plötzlich und unangekündigt: Ein 72-jähriger Mann erleidet einen Hirnschlag. In der Folge ist er geistig verwirrt und kann keine eigenverantwortlichen Entscheidungen für sich mehr treffen. In dieser Situation muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, denn was viele Menschen nicht wissen: die Annahme, Eltern, Partner oder Kinder seien automatisch berechtigt, im Bedarfsfall für volljährige Betroffene rechtliche Entscheidungen zu treffen, ist falsch. Darauf macht die Betreuungsbehörde des Landkreises Rastatt aufmerksam.
Wenn der Betroffene nicht in „guten Zeiten“ eine wirksame Vollmacht erteilt hat, so wird die Bestellung eines Betreuers erforderlich. Dabei sind vorrangig ehrenamtlich tätige Personen zu berücksichtigen. Dies können Angehörige, Freunde, Bekannte aber auch sozial engagierte Fremdbetreuer sein. Grundsätzlich laufen die Betreuungsverfahren über die Amtsgerichte. Diese wiederum beauftragen die zuständigen Betreuungsbehörden, einen geeigneten Betreuer zu finden.
Und Betreuer werden dringend gesucht, denn immer mehr ältere, behinderte oder psychisch kranke Menschen sind auf den Beistand eines gerichtlich bestellten, rechtlichen Vertreters angewiesen. Im gesamten Bundesgebiet stehen über 1,3 Millionen Menschen unter rechtlicher Betreuung durch ehrenamtliche, aber auch berufliche Betreuer. Im Landkreis Rastatt ist für etwa 2.200 Personen ein rechtlicher Betreuer bestellt, dies entspricht etwa einem Prozent der Landkreisbevölkerung.
Besonders geeignet für die Führung von beruflichen Betreuungen sind Personen mit Berufserfahrung aus dem juristischen, sozialen, kaufmännischen oder pflegerischen Bereich. Wichtig sind breitgestreute Kenntnisse auf den Gebieten der sozialen Arbeit, Psychiatrie, Medizin, Finanzen und des Rechts.
Denn es gleicht kein Betreuungsfall einem anderen, es handelt sich um eine Mischung aus allen Altersgruppen - vom 18. Lebensjahr bis ins hohe Alter und mit unterschiedlichen Problemlagen. Es kann einen jungen, psychisch kranken Mann, eine junge an Borderline leidende Frau mit Suizidabsichten, eine ältere an Demenz erkrankte Frau oder einen an Alkoholspätfolgen leidenden Mann betreffen.
Allerdings müssen sich rechtliche Betreuer hinsichtlich ihrer Tätigkeit gut abgrenzen. Sie sind keine kostengünstigen, vom Staat bezahlten „Privatsekretäre“ oder Alltagsbegleiter, sondern haben nur die Aufgabe sich um die rechtlichen Belange der Betroffenen zu kümmern. Aus dieser Aufgabenstellung heraus folgt auch, dass es nicht Aufgabe einer Betreuung ist, einen schwierigen Menschen für Dritte (Privatpersonen, Behörden, Gerichte, Therapeuten) leichter handhabbar zu machen und ihnen die Erfüllung ihrer Aufgabe zu erleichtern. Nach Möglichkeit unterstützen und ermutigen Betreuer ihre Klientel selbständig zu handeln und wieder mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Sie tragen insofern zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei, sofern dies aufgrund des Krankheitsbildes noch möglich ist.
Kontakt: Wer sich angesprochen fühlt, sich als Betreuer auf selbständiger Basis zu engagieren, kann sich gerne an die Betreuungsbehörde im Landratsamt, Petra Welz, Telefon 07222 381-2123, wenden.