Brennholzabdeckungen im Wald: Trotz Verbots immer noch viele Plastikplanen
Bereits seit 2021 dürfen Brennholzbeigen im Gemeindewald Forbach nicht mehr mit Plastikplanen abgedeckt werden. An diese Regel halten sich allerdings nach wie vor nicht alle Brennholzkunden. Die Gemeinde und die Forstverwaltung weisen deshalb nochmal ausdrücklich darauf hin, dass als Alternative ausschließlich Abdeckbleche genutzt werden dürfen. Diese müssen aus Sicherheitsgründen mit ausreichend Abstand zum Waldweg angebracht werden.
Plastikabdeckungen sind laut Forstamt eine maßgebliche Plastikquelle im Wald, da sie im Laufe der Zeit in kleine Teile zerfallen oder zurückgelassen werden. Folglich gelangen so immer größere Mengen Mikroplastik in die Natur und werden dort zum Problem.
Das Forstamt weist darauf hin, dass bei allen seit 2023 neu aufgesetzten Holzbeigen, die mit unzulässigem Material abgedeckt sind, die kostenpflichtige Entsorgung dieser Abdeckungen veranlasst wird.