Cannabis: Was ist erlaubt und was gilt es, zu beachten?

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Was künftig beim Besitz, dem Anbau, im Straßenverkehr gilt und welche Beratungsmöglichkeiten es gibt – ein FAQ:

Wie viel Cannabis darf man seit April besitzen?

Erwachsene dürfen bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu Hause besitzen zum Zweck des Eigenkonsums. Unterwegs – im öffentlichen Raum – dürfen 25 Gramm mit sich geführt werden, unabhängig vom konkreten THC-Gehalt und Herkunft.

Was droht, wenn man mehr Cannabis besitzt?

Wer mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt, wenn jemand über 50 Gramm bis zu 60 Gramm getrocknetes Cannabis an seinem Wohnsitz besitzt. Wird die Grenze von 30 Gramm beziehungsweise 60 Gramm überschritten, machen sich Erwachsene und Jugendliche weiterhin strafbar.

Welche Regeln gelten für den Anbau zu Hause?

Erwachsene, die in Deutschland seit sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen zum Zwecke des Eigenkonsums drei Pflanzen zu Hause züchten. Die Anzahl von drei Cannabispflanzen gilt je volljähriger Person eines Haushalts.

Wie erhalte ich Cannabissamen?

Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland ist zulässig.

Gibt es einen Grenzwert für den Straßenverkehr?

Aktuell gibt es noch keinen. Eine Expertenkommission schlägt als Grenzwert 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vor. Ab diesem Wert gehen die Experten von einer möglichen Wirkung auf das Fahrverhalten aus. Dieser soll vergleichbar sein mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Allerdings muss dieser Grenzwert erst noch beschlossen werden.

Gibt es ein Beratungsangebot im Landkreis Ras-tatt und Stadtkreis Baden-Baden?

Für die Beratung von Cannabiskonsumenten ist die Fachstelle Sucht mit den beiden Standorten in Rastatt und in Baden-Baden (südlicher Landkreis Rastatt) zuständig. Diese Beratung erfolgt persönlich in den Räumlichkeiten der Fachstelle Sucht, kann aber auch online über das digitale Beratungsportal DigiSucht erfolgen. In der Psychologischen Beratungsstelle gibt es zudem Beratungsangebote für Angehörige. Beispielsweise für Eltern, wie sie mit dem Konsum der Kinder umgehen können. In den Sozialen Diensten hat die Landkreisverwaltung sowohl im Bereich der Jugendgerichthilfe (JGH) als auch bei Kindeswohlgefährdungen (KWG) zu tun. Bei der JGH geht es im Schwerpunkt um Sanktionierung und bei KWG, um die Einschätzung, ob der elterliche Konsum sich kindeswohlgefährdend gestaltet.

Im Bereich der Cannabisprävention gibt es im Landkreis Rastatt bereits jetzt folgende Angebote:

  • Risiko-Check Drogen, Frühinterventionskurs für Jugendliche mit Cannabiskonsum ab 14 Jahre
  • „Quo Vadis“, Workshop zur Cannabisprävention für Klasse 8-10
  • Die digitale Plattform feelOK beinhaltet Materialien zur Cannabisprävention für Schulklassen. Die Durchführung in der Schule wird von der FS Sucht unterstützt.
  • MädchenSUCHTJunge, Materialien zur Cannabisprävention für 7. Klassen
  • Suchtmittelvereinbarung mit Stufenplan für weiterführende Schulen und Berufsschulen
  • Der „grüne Koffer“, Materialien zur Cannabisprävention, Fachkräfte der FS Sucht werden im Mai 2024 geschult.
  • Fortbildung für zertifizierte Vereine „Jugendfreundlicher Verein“ zum Thema Cannabislegalisierung

Service

Weitere Informationen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html