Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub der Deponieklasse 0 ab dem 1. Januar 2025

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt (AWB) wird ab dem 1. Januar 2025 den ihm angelieferten unbelasteten Bodenaushub der Deponieklasse 0 (DK 0) vollständig extern absteuern. Das hat der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt“ in seiner Sitzung am 5. März 2024 beschlossen. Den Auftrag für die Verwertung und Beseitigung des unbelasteten Bodenaushubs für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr erhielt die Firma Hurrle Spezialtransporte GmbH aus Gaggenau.

Der AWB betreibt zur Beseitigung mineralischer Abfälle der Deponieklasse 0 nach Deponieverordnung auf den Gemarkungen Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach jeweils eine Bodenaushubdeponie. Das Restvolumen für Bodenaushub DK 0 auf diesen Deponien ist in naher Zukunft erschöpft.

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat der Betriebsausschuss bereits im September 2023 einer Konzeption mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie Eckpunkten für die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen der Deponieklasse DK 0 zugestimmt.

Der AWB wurde beauftragt, die Leistungen zur Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen der Deponieklasse DK 0 im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung gemäß Vergabeverordnung auszuschreiben. Ab dem 1. Januar 2025 können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ihren Bodenaushub der Deponieklasse 0 auf den folgenden drei Standorten anliefern: Firma Hurrle Spezialtransporte GmbH in Gaggenau-Ottenau und Firma Hofmann GmbH in Rastatt. Zudem steht wie bisher das Zwischenlager in Rastatt am Recyclingplatz der BWG Baustoff-Wiederaufbereitungs GmbH & Co. KG für Kleinanlieferer bis maximal 2,5 Tonnen zur Verfügung.

Von diesen Zwischenlagern aus wird das Material abgefahren und einer Verwertung und/oder Beseitigung außerhalb des Landkreises Rastatt zugeführt. Durch die Absteuerung dieses Erdaushubs aus Zwischenlagern stellt der AWB sicher, dass auch in Zukunft eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürger des Landkreises Rastatt innerhalb des Landkreises zur Verfügung steht.

Während der Absteuerung des Bodenaushubmaterials DK 0 erfolgt keine Verfüllung auf den besagten Bodenaushubdeponien. Der Ablagerungsbetrieb auf den Deponien ruht in diesem Zeitraum. Hierdurch wird auch dem in der Deponieverordnung ab dem 1. Januar 2024 für Verwertungsmaterial festgesetzten Deponierungsverbot für Bodenaushubmaterial DK 0 Rechnung getragen.

Unter anderem durch die mit der Absteuerung entstehenden zusätzlichen Kosten kann die Gebühr für Bodenaushub DK 0 neben weiteren deutlich angestiegenen Gebührenbestandteilen in diesem Bereich zum 1. Januar 2025 nicht gehalten werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb rechnet in der aktuell anstehenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 mit einer deutlichen Erhöhung.

Mit der zweijährigen Grundlaufzeit des Vertrages sowie der beiden Verlängerungsoptionen wird eine Übergangslösung geschaffen. Der AWB will diesen Zeitraum dafür nutzen, um Möglichkeiten eines Umschlags des Bodenaushubmaterials im Bereich der Flächen der Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach und eine damit einhergehende Kostensenkung für die Absteuerung zu prüfen. Weitere Informationen folgen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb nochmals rechtzeitig vorm Jahreswechsel.

Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222 381-5551, unter awb@landkreis-rastatt.de oder im Internetauftritt unter www.awb-landkreis-rastatt.de.