Ergebnisse der Zensus-Befragung 2022 für den Landkreis Rastatt liegen vor

Die Ergebnisse der Zensus-Befragung 2022 für den Landkreis Rastatt sind nun amtlich. Ursprünglich waren die Daten bereits für November 2023 erwartet worden. Aus Gründen der Qualitätssicherung wurde die Veröffentlichung vom Statistischen Bundesamt jedoch auf Juni 2024 verschoben. Im Landkreis Rastatt wurden während des Erhebungszeitraums knapp 37.000 Personen an rund 7.000 zufällig ausgewählten Anschriften landkreisweit befragt.

Am 15. Mai 2022, dem Stichtag der Zensus-Erhebung, lebten demnach 230.071 Menschen im Landkreis Rastatt; das sind 4.862 Einwohner (-2,1 Prozent) weniger als bisher angenommen. Landrat Prof. Dr. Christian Dusch erklärte: „Die Korrektur der Einwohnerzahl im Landkreis Rastatt entspricht ungefähr der Größenordnung der vorausgegangenen Zensus-Erhebung aus dem Jahr 2011. Da sich die Veränderungen über den Landkreis ohne signifikante Ausschläge verteilen, erwarte ich keine nennenswerten Verschiebungen, etwa bei der Berechnung der Kreisumlage.

Ich begrüße es, dass wir nun wieder verlässliche und aktuelle Planungsgrundlagen haben, zu deren Ermittlung auch das Rastatter Landratsamt mit einer eigenen Zensus-Geschäftsstelle beigetragen hatte.“

Bis auf Bischweier mit einem Plus von 30 (+1 Prozent) lag die beim Zensus 2022 ermittelte Einwohnerzahl bei allen weiteren 22 kreisangehörigen Städten und Gemeinden unter den bislang veröffentlichten Bevölkerungszahlen. Die höchsten Abweichungen wurden für Rheinmünster mit 377 (-5,4 Prozent), Bühlertal mit 287 und Forbach mit 167 (jeweils -3,6 Prozent) festgestellt. Die Großen Kreisstädte Bühl, Gaggenau und Rastatt müssen ein Einwohnerminus zwischen 1,2 und 2,2 Prozent hinnehmen. Rastatt blieb dabei mit 50.564 Einwohnerinnen und Einwohnern über der magischen 50.000er-Marke, Gaggenau rutschte mit 29.553 knapp unter die auf der Basis von Zensus 2011 zum 30. Juni 2022 fortgeschriebene Einwohnerzahl von 30.213. Für die Stadt Bühl wurde die Bevölkerungszahl aufgrund der Erhebung auf 28.782 festgeschrieben.

Der Zensus umfasste neben der registergestützten und stichprobenbasierten Haushaltebefragungen eine Vollerhebung der Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte und weiterer Sonderanschriften. So wurden im Landkreis Rastatt neben den zufällig ausgewählten „Normalanschriften“ etwa 100 Sonderanschriften erhoben. Neben dieser Personenerhebung ist eine Gebäude- und Wohnungszählung Teil des alle zehn Jahre durchgeführten Zensus.

Insgesamt dient der Zensus neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl für die nächsten zehn Jahre zur Ermittlung soziodemografischer Daten wie Informationen zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation. Diese Daten dienen als wichtiges Planungsinstrument für politische Entscheidungen von Bund, Ländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden. So werden beispielsweise mittels der amtlichen Einwohnerzahl Wahlkreise eingeteilt und Infrastrukturprojekte geplant. Außerdem hat die Zählung auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Finanzausgleichszahlungen an die Kommunen werden teilweise pro Kopf berechnet.

Für alle erhobenen Daten gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das heißt, die persönlichen Einzelangaben der Befragten werden streng geheim gehalten und dürfen weder an private noch an andere staatliche Institutionen weitergegeben werden.    

Information: www.zensus2022.de