Antragsstart für EU-Hilfen bei Frostschäden im Obst- und Weinbau

Zur Abmilderung von Schäden, die unmittelbar durch das Frostereignis in der zweiten Aprilhälfte 2024 im Obst- und Weinbausektor verursacht worden sind, stellt die Europäische Kommission Deutschland eine Unionsbeihilfe zur Verfügung. Diese soll die in Baden-Württemberg am stärksten betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen in den Sektoren Obst- und Weinbau für die wirtschaftlichen Einbußen entschädigen und das Krisenmanagement unterstützen.

Das Landwirtschaftsamt des Landratsamts Rastatt informiert Obst- und Weinbaubetriebe über den Beginn des Antragsverfahrens Frostbeihilfe. Antragsberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe mit Betriebssitz in Baden-Württemberg, die durch das Frostereignis in der zweiten Aprilhälfte 2024 Ertragsverluste erleiden mussten. Voraussetzung ist ein Ertragsverlust je Produktionsverfahren von mindestens 30 Prozent und ein bereinigter gesamtbetrieblicher Schaden von mindestens 7.500 Euro. Auch Betriebe, die am Förderprogramm „Ertragsversicherung Obst- und Weinbau“ teilnehmen und bereits eine Versicherungsentschädigung erhalten haben, können einen Antrag stellen.

Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass jeder antragsstellende Betrieb zwingend eine Unternehmensnummer benötigt. Unternehmen, die nicht mit einer Unternehmensnummer beim Landwirtschaftsamt des Landratsamts Rastatt registriert sind, können diese bis spätestens Montag, 16. Dezember, bei Doris Busbach unter 07222/381-4211 oder per Email an d.busbach@landkreis-rastatt.de sowie bei Luisa Vier-Ullrich unter 07222/381-4212 oder per E-Mail an l.vier-ullrich@landkreis-rastatt.de beantragen.

Anträge auf Frostbeihilfe müssen bis spätestens Mittwoch, 8. Januar, (Ausschlussfrist) vollständig beim Landwirtschaftsamt vorliegen.

Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.

Service

Weitere Informationen beim Landwirtschaftsamt des Landratsamts Rastatt unter 07222/381-4200.

Wichtiger Hinweis

In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar ist das Landratsamt Rastatt geschlossen. Für Fragen zur Frostbeihilfe wird eine Rufbereitschaft eingerichtet. Informationen dazu gibt es unter rastatt.landwirtschaft-bw.de.