Gericht weist Klage gegen Anordnung zu Bodenuntersuchung wegen PFAS ab
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat erneut eine Klage eines Kompostbetriebs und dessen Vorstand gegen das Landratsamt Rastatt wegen einer Anordnung zur Bodenuntersuchung auf PFAS abgewiesen. Die Klägerin, aus deren Betrieb mit Papierfasern durchsetzter Kompost auf landwirtschaftlichen Flächen im Bereich Steinbach/Bühl/Vimbuch ausgebracht worden war, hatte sich mit ihrem Vorstand gegen die Verfügungen von bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchungen gewandt. In diesem Bereich waren großflächig teilweise sehr hohe Belastungen des Bodens und des Grundwassers mit PFAS (Poly- und perfluorierte Alkylverbindungen) festgestellt worden.
Das Amt für Umwelt und Gewerbeaufsicht des Landratsamts Rastatt hatte eine Gefährdungsabschätzung angeordnet. Dieser Anordnung waren die Kläger nicht nachgekommen, woraufhin das Landratsamt diese Gefährdungsabschätzung selbst in Auftrag gegeben hatte. Dagegen hat der Kompostbetrieb und dessen Vorstand letztlich erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe geklagt (Aktenzeichen 4 K 463/21 und 4 K 462/21).