Getrenntsammelpflicht von Alttextilien

In Deutschland werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe vor allem über Container auf den Straßen erfasst. Dieses System ist schon lange etabliert. So erreicht Deutschland bereits heute eine Erfassungsquote von etwa 64 Prozent. Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling, beispielsweise als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe, zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht.

Die Getrenntsammlungspflicht wurde eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Damit dies erfolgreich umgesetzt werden kann, sollten stark zerschlissene oder verdreckte Textilien über die Restmülltonne entsorgt werden. Der richtige Entsorgungsweg für intakte Alttextilien führt weiterhin über die Altkleidercontainer. Auf der Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier sowie dem Wertstoffhof Bühl-Vimbuch werden ausrangierte Textilien gebührenfrei angenommen. Aber auch Angebote von Altkleidersammlern oder Altkleidercontainer gemeinnütziger Träger im Landkreis Rastatt können von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.