Illegale Bauschutthalde kostet Gebührenzahler rund 5.000 Euro
Immer wieder wälzen dreiste Umweltsünder durch wildes Müllabladen die Abfallgebühren auf die Allgemeinheit ab. Dieses Verhalten haben Unbekannte im Landkreis Rastatt nun auf die Spitze getrieben. Tausende Kilo Bauschutt und Bodenaushub sind jüngst auf Niederbühler Gemarkung unbemerkt in einer Autobahnunterführung entsorgt worden. Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises wurden am 21. Februar auf die Hinterlassenschaften aufmerksam.
Mit einem stolzen Gewicht von etwa neunzig Tonnen handele es sich hierbei nicht um ein bloßes Häufchen Elend, sondern um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehe, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.
„So etwas ist uns bisher noch nicht untergekommen“, sagt Gülsün Akcakoca. Die zuständige Sachbearbeiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs habe im Laufe der Jahre einige dreiste Fälle erlebt – von achtlos abgeladenen Matratzen bis hin zu asbesthaltigen Renovierungsabfällen. „Aber dass jemand so große Mengen Abfall fein säuberlich getrennt nach Bodenart aufhäuft, spricht für eine gewisse Professionalität. Das ist kein mal eben achtlos weggeworfener Unrat“, befürchtet sie.
Laut entsprechendem Bußgeldkatalog können in Baden-Württemberg für die unerlaubte Ablagerung von Bauschutt, Bau- und Abbruchabfällen sowie Bodenaushub 1.000 bis 10.000 Euro fällig werden. In einigen Fällen wird unerlaubte Abfallentsorgung auch als Straftat gewertet und kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe führen. Wird kein Verursacher ermittelt, bleiben die Gebührenzahler auf den Beseitigungskosten sitzen.
Die Ermittlungen des Ordnungsamtes der Stadt Rastatt förderten bislang keine konkreten Hinweise auf den mutmaßlichen Verursacher zutage. Der Abfallwirtschaftsbe-trieb des Landkreises Rastatt bittet die Bevölkerung daher um Mithilfe. Zeugen, die zu diesen Ablagerungen Beobachtungen im Raum Niederbühl gemacht haben und sachdienliche Hinweise liefern können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07222 381-5555 oder per E-Mail an awb@landkreis-rastatt.de zu melden.